Neuer Standard-Netzkokklungsvertrag der terranets bw GmbH
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Die terranets bw GmbH hat uns einen neuen Standard-Netzkopplungsvertrag (NKV) zukommen lassen.
Im Vergleich zur letzten Fassung (Stand 2017) haben sich keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben. Es handelt sich im Wesentlichen um die Anpassungen neuer bzw. neugefasster Vorschriften insbesondere der KOV.
Der ARGEnergie e.V. empfiehlt den Mitgliedsunternehmen daher, den Vertrag in der vorliegenden Form abzuschließen.
Allerdings gelten weiterhin die in unseren Rundschreiben 50-2013 und 59-2015 formulierten Vorbehalte/Vorgehensempfehlungen.
Sollten Ihnen diese Rundschreiben nicht mehr vorliegen,melden Sie sich einfach in unserer Geschäftsstelle. Wir senden Sie Ihnen gerne zu.
Update Musterlieferverträge Strom und Gas
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Wie in den letzten Jahren bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, Ihre Musterlieferverträge in den Sparten Strom und Gas auf den neuesten Stand zu bringen.
Insgesamt wurden die Musterlieferverträge seit den zuletzt an Sie übersendeten Verträgen an die aktuellen rechtlichen Neuerungen, aktuelle Urteile, Festlegungen und technische Regelwerke angepasst. Hierzu zählen insbesondere Aktualisierungen zum Datenschutz, die aufgrund der ersten Erfahrungen nach Wirksamwerden der DSGVO gemacht wurden. Zusätzlich wurde auch das Wording an nun vorgeschriebene veränderte Begrifflichkeiten wie bspw. die Marktlokation oder die Offshore-Netzumlage angepasst. Desweiteren wurde auf eine verbesserte Verständlichkeit der Dokumente geachtet.
Mitgliedsunternehmen, die unsere PWC-Musterlieferverträge bereits in den Jahren 2010 bis 2018 erworben haben, bieten wir ein kostenfreies Update der Verträge an. Mitgliedsunternehmen, die sich bisher nicht für den Kauf entschieden haben, können das aktualisierte Vertragspaket in den Sparten Strom und Gas bei uns erwerben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Argumentationspapier gegen die drohende Begrenzung der Verlustenergiemenge durch die LRegB
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Mit unserem Rundschreiben 80-2018 hatten wir Ihnen im letzten Jahr eine Musterstellungnahme zum Thema „Festlegung Verlustenergie für die 3. Regulierungsperiode“ zur Verfügung gestellt. Leider wurden die von uns angesprochenen Punkte nicht umgesetzt und die Festlegung entspricht im Wesentlichen dem Entwurf.
Mit der Festlegung Verlustenergie (Strom) für die Regulierungsperiode hat die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) deutlich gemacht, dass sie bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus nach § 6 Abs.1 ARegV an der Praxis der Deckelung der ansatzfähigen Verlustenergiemenge durch pauschale Aufgriffsgrenzen festhalten wird. Darüber hinaus wird dabei nicht mehr zwischen ländlichen und städtischen Netzbetreibern differenziert. Die Begründung dieses Vorgehens hat die LRegB in der Festlegung angedeutet. Daher kann, ausgehend von der Feststellung Verlustenergie (Strom) und der bisherigen Praxis, die voraussichtliche rechtliche Begründung der LRegB antizipiert werden.
Aus diesem Grund haben wir für Sie die Anwaltskanzlei Baker Tilly damit beauftragt ein Argumentationspapier für uns zu erstellen. Die Argumente daraus können zur Grundlage von Erwiderungen im Anhörungsverfahren genutzt werden. Eine individuelle Betrachtung, die gerade die jeweilige Netzstruktur der Netzbetreiber beachtet, ist jedoch in jedem Fall ratsam (z.B. EEG-Einspeisung, geringe Verdichtung).
Sollte die Verlustenergiemenge stark von den spannungsebenenscharfen Grenzen der LRegB abweichen, empfehlen wir, die Zuordnung und deren technische Grundlagen nochmals zu prüfen und ggf. in Abstimmung mit der LRegB anzupassen.
Das Argumentationspapier erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Anwendung der Stornierungsfristen bei Veranstaltungen der ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH
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Es haben sich in letzter Zeit einige Fälle ergeben, bei denen Teilnehmer, mit einer verbindlichen Anmeldung, nicht zum angemeldeten Workshop erschienen sind. Dadurch wird anderen Teilnehmern, die bspw. auf der Warteliste stehen, die Möglichkeit genommen an diesem Workshop teilzunehmen. Aufgrund der hohen Auslastung unserer Workshops haben sich diese Fälle leider gehäuft. Bisher haben wir für das Nichterscheinen bei einem Workshop einen Gutschein zur Teilnahme an einem anderen Workshop ausgestellt. Von dieser Praxis werden wir in Zukunft Abstand nehmen.
Damit sich diese Fälle in Zukunft nicht mehr häufen und keine Plätze bei unseren Workshops verschenkt werden, möchten wir Sie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ARGEnergie VeranstaltungsGmbH hinweisen. Die Stornierungsfristen sind dort wie folgt hinterlegt:
Die Anmeldung kann bis 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos storniert werden. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die volle Tagungsgebühr berechnet.
Die gesamten AGB`s der ARGEnergie VeranstaltungsGmbH können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.argenergie-veranstaltungsgmbh.de/anfahrt-kontakt/agb.html
Bitte beachten Sie in Zukunft die Stornierungsfristen bei der ARGEnergie VeranstaltungsGmbH. Bestehende Gutscheine werden jedoch noch berücksichtigt und mit einer Teilnahme an einem Workshop verrechnet.