ARGEnergie e.V.
  • Start
  • Über uns
    • Der Verband
    • Historie
    • Ansprechpartner
    • Mitgliedsunternehmen
    • Mitglied werden
  • Service
    • Infoservice & Arbeitshilfen
    • Musterverträge
    • Preisvorteile
    • Teams
    • Prozesskostengemeinschaft
    • EDL-G
    • ARGE-Partner-Liste
  • Veranstaltungen
    • Workshops
    • ARGE-Meetings
    • Mitgliedsversammlung
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Anfahrt
    • Datenschutz
    • Impressum
Konzessionsabgabe goldgas

Konzessionsabgabe goldgas

Details
16. April 2019

Wie bereits in den vergangenen Jahren fordert die goldgas GmbH (im Folgenden: goldgas) auch in diesem Jahr von vielen Netzbetreibern Gaskonzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreis-unterschreitung nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV zurück. Gegenstand der aktuellen Rückforderung sind gezahlte Gaskonzessionsabgaben für das Kalenderjahr 2017. Wir haben die im Energierecht spezialisierte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) diesbezüglich mit der rechtlichen Prüfung beauftragt und möchten Ihnen nachfolgend eine rechtliche Einschätzung sowie eine Handlungsempfehlung hierzu geben.

Nähere Informationen erhalten sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Grundversorgung schließt Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen ein

Grundversorgung schließt Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen ein

Details
25. April 2019

Mit der Änderung der StromGVV zum 22. März 2019 umfasst die Grundversorgung auch den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Damit verbunden sind einige konkrete Rechtsfolgen und Handlungspflichten für Grundversorger. Wir haben die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg, diesbezüglich mit der rechtlichen Prüfung sowie der Erstellung einer Handlungsempfehlung beauftragt.

Die Handlungsempfehlung erhalten sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Reaktion auf Anforderungen BNetzA zur Einreichung des Tätigkeitsabschluss Messwesen

Reaktion auf Anforderungen BNetzA zur Einreichung des Tätigkeitsabschluss Messwesen

Details
26. Juni 2019

Mit einem Schreiben vom 17.05.2019 hat die Beschlusskammer 8 der BNetzA bundesweit Stromverteilernetzbetreiber aufgefordert, Tätigkeitsabschlüsse „Verteilernetz Elektrizität“ und „Messwesen“ für das Geschäftsjahr 2018 bis zum 30.06.2019 elektronisch über das Energiedatenportal zu übermitteln.

Gegen die Rechtsauffassung der Behörden, dass ein Tätigkeitsabschluss „Messwesen“ aufgestellt und testiert werden muss, gibt es gute Argumente. Einiges deutet darauf hin, dass eine getrennte Kontenführung zur Umsetzung der buchhalterischen Entflechtung im Bereich „Messwesen“ ausreichend ist.

Wie soll sich Ihr Unternehmen zur Aufforderung der Bundesnetzagentur positionieren, bis zum 30.06.2019 die Tätigkeitsabschlüsse „Verteilnetz Elektrizität“ und „Messwesen“ einzureichen?

Wir haben die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held damit beauftragt für uns eine Handlungsempfehlung sowie zwei Musterschreiben anzufertigen. Sollten Sie keine Tätigkeitsabschlüsse im Messwesen anfertigen können Sie mit den Musterschreiben Ihrer zuständigen Behörde mitteilen, dass Sie einer anderen Rechtsauffassung folgen.

Die Musterschreiben und weitere Informationen erhalten sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Details
12. Juli 2019

Zum Ende der Woche melden wir uns mit einer unguten Nachricht für alle Netzbetreiber, die Sie eventuell bereits der Fachpresse entnommen haben.

Am 09. Juli 2019 hat der BGH seine Entscheidung zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber verkündet. Dabei hat er rechtskräftig und damit abschließend festgestellt, dass die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) fehlerfrei erfolgt ist, so dass diese von allen Strom- und Gastnetzbetreibern für den Zeitraum der dritten Regulierungsbehörde zu beachten ist. Die konkreten Erwägungsgründe, die das Gericht zu dieser Entscheidung veranlasst haben, werden erst nach der Veröffentlichung der Entscheidungsbegründung in den nächsten Wochen bzw. Monaten deutlich werden. 

Für Sie als Strom- und Gasnetzbetreiber heißt dies, dass Sie in der dritten Regulierungsperiode definitiv mit niedrigeren Netzentgelten kalkulieren müssen.

Wie alle Branchenvertreter und die beschwerdeführenden Rechtsanwaltskanzleien empfinden wir die Entscheidung des BGH als große Enttäuschung und herben Rückschlag.

Selbstverständlich halten wir Sie über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte der entsprechenden Prozesskostengemeinschaft der Kanzlei BBH, der viele ARGE-Mitgliedsunternehmen angehören, auf dem Laufenden.

 

  1. Prognose der Entwicklung der Bilanzierungsumlagen: BiU Tool der enervis energy advisors GmbH
  2. Moderne und intelligente Messeinrichtungen – Fragen- und Antwortkatalog für Kunden
  3. Aktualisierung des Ratgebers zur Verwendung von Veranstaltungsbildern
  4. Aktualisierung Angebot der Musterverträge Mieterstrom

Seite 25 von 52

  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29

Zurück zur Startseite

  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Impressum
Start
Über uns
    Der Verband
    Historie
    Ansprechpartner
    Mitgliedsunternehmen
    Mitglied werden
Service
    Infoservice & Arbeitshilfen
    Musterverträge
    Preisvorteile
    Teams
    Prozesskostengemeinschaft
    EDL-G
    ARGE-Partner-Liste
Veranstaltungen
    Workshops
    ARGE-Meetings
    Mitgliedsversammlung
Kontakt
    Kontakt
    Anfahrt
    Datenschutz
    Impressum
copyright © 2025 – ARGEnergie e. V. – Alle Rechte vorbehalten – designed by Hüper