ARGE-Kooperation mit der AKAD Univerity
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Motivierte, hochqualifizierte Mitarbeiter sind entscheidend für den Erfolg jedes Unternehmens. Mit verschiedenen Bausteinen unterstützen wir Sie über unseren ARGEnergie e.V. bei der gezielten Förderung Ihrer Mitarbeiter, sodass Sie Ihre Talente langfristig im Unternehmen halten können.
Ein neues Modul kam jetzt mit dazu: Seit Dezember 2019 besteht eine Kooperation zwischen unserem ARGEnergie e.V. und der AKAD University in Stuttgart.
Die deutsche AKAD University wurde 1959 als Teil der Schweizer AKAD-Gruppe gegründet. Von dort aus entwickelte sich die AKAD zum Spezialist für Fernstudium, Weiterbildung und Dualem Studium. Heute bietet die AKAD über 48 Fernstudiengänge in den Bereichen Digitalisierung & Innovation, Wirtschaft & Management, Technik & Informatik sowie Kommunikation & Kultur an, sowie einige Weiterbildungen. Alle Studiengänge sind akkreditiert und staatlich anerkannt und schließen mit einem Bachelor, Master oder MBA ab. Eine Übersicht zu den angebotenen Studiengängen finden Sie in der Anlage dieses Rundschreibens.
Als Mitarbeiter/-in eines ARGE-Mitgliedsunternehmen erhalten alle Kolleginnen und Kollegen, die sich bei der AKAD anmelden, einen Nachlass von 10 % auf die reguläre Studien- bzw. Lehrgangsgebühr. Erforderlich ist dabei nur der Nachweis Ihrer Mitgliedschaft.
2020: Basisjahr für die 4. Regulierungsperiode
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Die Kostenprüfung erfolgt im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Regulierungsperiode auf der Grundlage der Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Das Kalenderjahr, in dem das der Kostenprüfung zugrundeliegende Geschäftsjahr endet, gilt als Basisjahr im Sinne der Anreizregulierungsverordnung. Als Basisjahr für die 4. Regulierungsperiode im Gas gilt das Jahr 2020 mit Mittelwertbildung aus der Bilanz 2019 und 2020.
Damit auch bei Ihnen eine angemessene Erlösobergrenze anerkannt wird gilt es bereits jetzt, noch an verschiedenen Stellschauben zu drehen.
Bei unserer Geschäftsstelle erhalten Sie einen Ausschnitt aus dem Vortrag des Workshops "Anreiz- und Netzentgeltregulierung - Aktuelle Herausforderungen für Netzbetreiber". In den Unterlagen finden Sie beispielsweise Hinweise darauf wie Sie Ihre Bilanz optimieren können und welche Daten es aufzuarbeiten gilt.
Unabhängig vom Fotojahr noch unser Hinweis, dass beim Rollout von modernen Zählern (Ausbau alter Zähler und Einbau moderner Messeinrichtungen) 50% der Kosten dem Ausbau des alten Zählers (Netzbetrieb) zugeordnet werden können.
Unterlagen ARGE-Meeting „Auskunftspflichten nach § 4 Presserecht und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen“
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Am 26. September 2019 fand in Heidenheim das ARGE-Meeting "Auskunftspflichten nach § 4 Presserecht und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen" statt.
Sollte es Ihnen nicht möglich gewesen sein, an diesem Tag dabei zu sein, das Thema ist aber dennoch für Sie von Bedeutung, so können Sie die Unterlagen des Meetings kostenfrei über unsere Geschäftsstelle erhalten. Schreiben Sie einfach eine kurze Mail an
Leitfaden für Versorger zur Umsetzung der Ausweisungspflicht gemäß § 4 Abs. 7 StromStV unter Berücksichtigung weiterer stromsteuerrechtlicher Nachweispflichten
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Auf Anfrage eines unserer Mitgliedsunternehmen, hat die Kanzlei BBH für uns einen Leitfaden erstellt, der Versorgern eine erste Hilfestellung bei der Umsetzung der seit dem 01.01.2018 geltenden Ausweisungspflichten gemäß § 4 Abs. 7 StromStV bieten soll.
Nach § 4 Abs. 7 StromStV sind alle Begünstigungen des § 9 StromStG (potenziell) auszuweisen. Umsetzungsschwierigkeiten treten aber erfahrungsgemäß vor allem im Zusammenhang mit der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG auf.
Der Leitfaden konzentriert sich daher auf diese Begünstigung, zumal sie für nahezu alle Stadtwerke von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Im Zentrum steht hierbei die Zuordnung von begünstigten Strommengen an bestimmte Kundengruppen. Die dabei bestehenden Spielräume zeigt der Leitfaden auf. Zudem geht er auf die zusätzlich zu beachtenden Nachweispflichten ein. Insbesondere auf das Kriterium der Zeigleichheit nach § 11 a StromStV sowie das neu zu schaffende Datenfeld „steuerliche Bewertung“ für steuerliche Auszeichnung.
Sofern Sie Interesse an diesem Leitfaden haben, schreiben Sie einfach eine kurze Mail an
- ARGEnergie e.V. ist Kooperationspartner im Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg
- Unternehmensstrafrecht ante portas – Erhöhte Wachsamkeit für Unternehmen durch neuen Referentenentwurf angeraten
- Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. gültig ab 01.01.2020
- Inhouse-Workshops „Fit für den Aufsichtsrat – Aufgaben, Rechte & Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern bei Energieversorgern “