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BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

ARGEnergie e.V. ist Kooperationspartner im Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg

Details
30. September 2019

Mit über 815.000 Unternehmen und rund 3 Millionen Erwerbstätigen ist die Immobilien- und Wohnungswirtschaft nicht nur einer der größten Wirtschaftszweige Deutschlands, sondern mit einer Zunahme an Beschäftigung und Wertschöpfung auch eines der dynamischsten Wachstumsfelder. Damit hat sie erhebliche Bedeutung auch für unsere Branche.

Mit passgenauen Lösungen zur Strom- und Gasversorgung, Beratung in allen Energiefragen rund um die Immobilie sowie zur Umsetzung der Energiewende vor Ort sind unsere Mitgliedsunternehmen seit vielen Jahren Partner der Wohnungswirtschaft. Immer mehr Stadtwerke und Energieversorger planen, finanzieren und bauen aber auch Immobilien und eröffnen sich dadurch neue spannende Geschäftsfelder.

Wir haben uns daher entschieden mit einem der führenden Branchenverbände, dem Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungseigentümer Baden-Württemberg (kurz BFW) eine Kooperation einzugehen.

Der BFW vertritt die Interessen von Bauträgern, Projektentwicklern, Vermietern und Verwaltern, die in Baden-Württemberg ansässig sind. Im bundesweit aktiven BFW sind etwa 1.600 Mitgliedsunternehmen organisiert - er ist damit ein echtes Schwergewicht. Die im BFW organisierten Unternehmen schaffen derzeit schon rund 50 % des Wohnungsneubaus in Deutschland. Bei Gewerbeimmobilien liegt der Anteil bei ca. 30 % mit steigender Tendenz.

Als Kooperationspartner präsentieren wir uns ab sofort auf der Website des BFW, erhalten die regelmäßigen Mitgliederinformationen und dürfen an Veranstaltungen teilnehmen.

Haben Sie Interesse an einer dieser Leistungen? Dann kommen Sie einfach auf unsere Geschäftsstelle zu. Wir werden aus organisatorischen Gründen einen extra Verteiler hierzu einrichten.

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Unternehmensstrafrecht ante portas – Erhöhte Wachsamkeit für Unternehmen durch neuen Referentenentwurf angeraten

Details
22. Oktober 2019

Nach immer wieder schwelenden Diskussionen über die Erforderlichkeit von Sanktionen für Unternehmen, getrieben insbesondere durch das Land Nordrhein-Westfalen im Zuge der VW-Abgasaffäre, hat das Bundesjustizministerium nun im August 2019 einen ersten Referentenentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts vorgestellt.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf des „Verbandssanktionengesetzes“ (VerSanG) soll der Vereinbarung des aktuellen Koalitionsvertrags Rechnung getragen werde, wonach sich die amtierende Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode der Einführung eines Regelwerks zur Bestrafung von Unternehmen/Verbänden verschrieben hat.

Der Entwurf enthält gerade aus praktischer Sicht erstmalig im deutschen strafrechtlichen Kontext einige sehr einschneidende Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle. Hierzu schreiben Sie einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. gültig ab 01.01.2020

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30. Oktober 2019

Seit 25. Oktober 2019 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die jeweilige Höhe der ab 01. Januar 2020 gültigen Umlagen veröffentlicht. Gerne fassen wir die Veränderungen nochmals für Sie zusammen. Weitere Informationen zu jeder Umlage finden Sie auch auf der Website der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

 - EEG-Umlage: 6,756 ct/kWh (2019: 6,405 ct/kWh)

 -  KWKG-Umlage: 0,226 ct/kWh (2019: 0,280 ct/kWh)

  - §19 StromNEV-Umlage: 0,358 ct/kWh (2019: 0,305 ct/kWh)

 - Offshore-Netzumlage (unverändert): 0,416 ct/kWh (2019: 0,416 ct/kWh)

  - abLa-Umlage: 0,007 ct/kWh (2019: 0,005 ct/kWh)

 Über alle Veränderungen hinweg kann eine Preisänderung von in Summe netto +0,352 ct/kWh festgestellt werden.

Sofern Sie die die aktualisierte Fassung des Faltblattes zur neuen Staatslast „Ihre Stromversorgung – Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast), gültig ab 01.01.2020“ des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. benötigen, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Inhouse-Workshops „Fit für den Aufsichtsrat – Aufgaben, Rechte & Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern bei Energieversorgern “

Details
04. November 2019

im Frühsommer dieses Jahres haben sich nicht nur die Stadt- und Gemeinderäte in Ihren Kommunen neu konstituiert, sondern auch die Aufsichtsratsgremien Ihrer Unternehmen. Insbesondere für die neu gewählten Mandatsträger ist diese neue Aufgabe eine Herausforderung, die es im Sinne einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu meistern gilt. Neben der erforderlichen Beachtung des geltenden rechtlichen Rahmens, können auch mandatsbedingte Rollenkonflikte entstehen. Hier ist es wichtig, dass Ihre Aufsichtsratsmitglieder ihre Rechte und Pflichten gut kennen.

Wir bieten Ihnen daher an, Ihre Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen eines Inhouse-Workshops unserer ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH zu schulen. Als Referenten bei diesem doch sensiblen Thema haben wir uns für die BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft entschieden. Die Referenten Herr Radke und Dr. Heß wurden in einem separaten Termin bereits ausführlich von uns gebrieft.

Sofern Sie nähere Informationen zu Themenschwerpunkten sowie freien Termin erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

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