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BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Prognose der Entwicklung der Bilanzierungsumlagen: BiU Tool der enervis energy advisors GmbH

Details
16. Juli 2019

Im Herbst 2018 haben wir – unterstützt von der enervis energy advisors GmbH – zunächst selbst in einem offenen Brief mehr Transparenz und Planbarkeit bei der Festlegung der Bilanzierungsumlage gefordert und uns anschließend einer Arbeitsgruppe des BDEW und VKU angeschlossen. Inzwischen sind die Gespräche aller Transparenzinitiativen mit der BNetzA und den Marktgebietsverantwortlichen festgefahren: Es wird für die kommende Periode keine zusätzlichen Informationen geben.

Eine stimmige Preiskalkulation Ihrer Vertriebe benötigt jedoch zumindest einen Ausblick auf die Umlagen. Hierzu ist eine möglichst genaue Einschätzung der Umlageentwicklung notwendig, die jedoch äußerst schwierig ist. Beim SLP-Umlagekonto der Netconnect Germany (NCG) erscheint eine Ausschüttung wahrscheinlich, sofern der im Mai veröffentlichte positive Saldo weiter ansteigen wird und eine Puffererhöhung ausbleibt. Beim RLM-Umlagekonto der NCG sowie den beiden Umlagekonten von Gaspool liegen die Salden aktuell noch deutlich unter den Liquiditätspuffern. Dies macht auch grobe Abschätzungen über mögliche Anpassungen der Umlagen noch schwierig.

Hier setzt das Szenarien-basierte Prognosetool der enervis energy advisors GmbH an, welches wir Ihnen zum ARGE-Vorzugspreis von 400 EUR/a anbieten können. Dies entspricht einem Rabatt von 20 %. Das so genannte BiU-Tool schafft Transparenz, indem es historische Daten und Erwartungen an die Zukunft kombiniert und hieraus die ganze Bandbreite der möglichen Umlageentwicklung ableiten kann. Darüber hinaus sind Sie in der Lage eigene Szenarien zu entwickeln und so die Wechselwirkung einzelner Faktoren besser einschätzen zu können. Weitere Informationen zum Tool entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Bestellung erfolgt direkt über enervis mit dem Kennwort „ARGEnergie e.V.“.

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Moderne und intelligente Messeinrichtungen – Fragen- und Antwortkatalog für Kunden

Details
19. Juli 2019

Seit September 2016 gilt das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ – kurz GDEW. Teil des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz, das die Grundlage für den Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme bildet. 

Die Umsetzung des Zählertausches ist bei vielen Mitgliedsunternehmen aktuell im Gange. Vor diesem Hintergrund und auf Wunsch eines unserer Mitgliedsunternehmen haben wir einen Fragen- und Antwortenkatalog erstellt, den Sie gerne für Ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen.

Sofern Sie Interesse an dem Fragen- und Antwortenkatalog haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Aktualisierung des Ratgebers zur Verwendung von Veranstaltungsbildern

Details
13. August 2019

Im Jahr 2017 erhielten die Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. von uns einen kleinen Ratgeber zur Verwendung von Veranstaltungsbildern, der insbesondere nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu überarbeiten war.

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO entbrannte ein Streit unter Juristen, wie in Zukunft das Recht am eigenen Bild gehandhabt werden soll. Die herrschende Meinung geht inzwischen davon aus, dass Art. 85 DSGVO als Öffnungsklausel genutzt werden kann, um dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (kurz KUG) als speziellerem Gesetz mit besonderen Erlaubnistatbeständen einen Vorrang gegenüber der DSGVO einzuräumen. Das heißt, der Ratgeber in seiner bisherigen ist nicht völlig wertlos, denn die beschriebenen Ausnahmen des KUG gelten ja noch.

Dennoch haben wir uns entschieden, den Ratgeber durch die Anwaltskanzlei Frösner Stadler bzw. Hr. Rechtsanwalt Rigo Wenning aktualisieren zu lassen.

Sofern Sie Interesse an der aktuellen Version haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Aktualisierung Angebot der Musterverträge Mieterstrom

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21. August 2019

Bereits 2017 trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in Kraft. Ziel der Förderung ist es, Mieterinnen und Mieter unmittelbar an der Energiewende zu beteiligen und weitere Anreize für den Betrieb von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen.

Ebenfalls 2017 haben wir unseren Mitgliedsunternehmen im Rahmen der gebündelten Beschaffung über unseren Verband Mieterstromverträge der Kanzlei BBH zu günstigen Konditionen angeboten. Diese Verträge sind inzwischen aktualisiert und Teil des BBH-Vertragspakets Stromlieferverträge. Dabei ist das Vertragsmuster so gestaltet, dass die Mieterstromförderung für PV-Anlagen nach dem EEG beansprucht werden kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben sieht das Muster daher neben der Belieferung mit Strom aus der PV-Anlage auch die Belieferung mit Strom aus dem Netz zu einem einheitlichen Mischpreis vor. Zusätzlich kann BBH einen auf den Mieterstromvertrag abgestimmten Dachflächenpachtvertrag für PV-Anlagen anbieten.

Regulär kostet der Mieterstromvertrag 2.000,- EUR und der Dachflächenpachtvertrag 1.500,- EUR, beide Verträge im Paket 3.000,- EUR.

Für ARGE-Mitglieder gelten jedoch die folgenden Preisvorteile:

Sie erhalten den Mieterstromvertrag für 1.500,- EUR oder beide Verträge im Paket für 2.500,- EUR, wenn mehr als 5 Mitgliedsunternehmen den oder die Verträge bestellen. Ferner können Sie weitere Preisvorteile realisieren, wenn Sie Abonnent der BBH-Stromlieferverträge für SLP-Kunden sind.

Sofern Sie Interesse an daran haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden. Wir helfen Ihnen gerne bei dem Bestellvorgang weiter.

  1. Haus-und Badeordnung für Bäder
  2. Bilanzierungsumlagen 2019/2020 stehen fest
  3. Konvertierungsumlage Gas
  4. Update Musterlieferverträge Strom und Gas: HT/NT-Tarif und Wärmepumpentarif

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