Neues Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote
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Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die jeweilige Höhe der ab 01. Januar 2026 gültigen Umlagen veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund stellen wir unseren Mitgliedsunternehmen die aktualisierte Fassung zu unserem „Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote“, gültig ab 01.01.2026 des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V., zur Verfügung.
Weitere Informationen zu jeder Umlage finden Sie auch auf der Website der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Neues Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Gasversorgung)
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Der Bundestag hat Anfang November die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 01. Januar 2026 beschlossen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir unseren Mitgliedsunternehmen die aktualisierte Fassung zu unserem „Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote“ der Gasversorgung, gültig ab 01.01.2026 des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V., zur Verfügung.
Die übersichtliche Darstellung der Staatsquote, inkl. Hintergrundinformationen, dürfen Sie gerne für die Kommunikation mit Ihren Kunden, der Politik, der Presse sowie zur internen Verwendung, wie beispielsweise zur Vorstellung von Preisänderungen in Gremienbeschlüssen, verwenden.
Lösung zur Thematik singulär genutzter Betriebsmittel
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Die ARGEneergie e. V. hat über den VKU erfahren, dass sich eine Lösung zur Handhabung der singulären Betriebsmittel abzeichnet.
Am vergangenen Freitag, 05.12.2025 hat die Landesregulierungsbehörde, LRegB, den VKU in Baden-Württemberg über ihre Verhandlungsergebnisse mit der Netze BW informiert. Wir stehen derzeit in Kontakt mit dem VKU in Bayern, um hier eine ähnliche Lösung anzuregen.
Elektronischer Fristenkalender 2026
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In den vergangenen Jahren haben wir Ihnen bereits den ARGE DV e.V.-Fristenkalender für die Marktkommunikation Strom und Gas zur Verfügung gestellt. Damit Sie auch im Jahr 2026 regelmäßig und zuverlässig über sämtliche einzuhaltenden Termine im Rahmen der Marktkommunikation informiert werden, bietet unser Schwesternverband ARGE DV e.V. auch in diesem Jahr wieder einen elektronischen Fristenkalender an, den Sie als Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. ebenfalls nutzen dürfen.
Der Fristenkalender des ARGE DV e.V. zeichnet sich besonders durch seine aussagekräftige und detaillierte Gestaltung aus:
- Ausführliche Beschreibung der Fristen
- Akteure werden in den Terminen zu den Fristen explizit benannt
- Bezug zu den einzelnen Liefermonaten in den einzuhaltenden Fristen
- Termine zu Fristen kommen nur an Werktagen laut BDEW-Kalender vor (z.B. M+2M-10WT-1KT)
- Link zu den aktuell geltenden Vorschriften in jedem Termin