Abschaltung von CSD-Diensten
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Bereits seit einiger Zeit kündigt die Deutsche Telekom AG (kurz Telekom) die noch bestehenden analogen Telefonanschlüsse ab, um auf IP-basierte Anschlüsse umzustellen. Ein noch vielfach im Einsatz befindlicher Anwendungsfall, der über die analogen Anschlüsse läuft, ist die Zählerfernauslesung mittels sogenannter CSD-Dienste. Der CSD – Dienst dient dazu, die Messdaten der RLM-Zähler zu übertragen. Wird dieser abgeschaltet, fehlen die notwendigen Messdaten. Das Ende des CSD – Dienst ist dabei schon absehbar. Die Telekom will den Dienst im 1. Halbjahr 2020, das heißt bis spätestens Ende Juni 2020 vollständig abschalten. Vodafon plant eine Abschaltung bis Ende 2020.
Somit bleibt für die Energieversorger nur ein kurzes Zeitfenster, um die entsprechenden Anschlüsse umzustellen. Dies ist mit einem IP-fähigen Modem technisch relativ einfach möglich. Da allerdings auch die Mengenumwerter in der Sparte Gas betroffen sind, werden erhebliche Kosten bei den Energieversorgern anfallen. Mit Blick auf die derzeit stockende Einführung der intelligenten Messsys-teme steht den Energieversorgern somit bereits die nächste kostspielige Umrüstung im Messwesen bevor.
Durch die diesjährige Abschaltung des CSD – Dienste lassen sich keine Synergieeffekte für den direkten Umstieg auf intelligente Messsysteme nutzen. Daher wäre aus unserer Sicht eine Weiternutzung der bestehenden CSD – Dienste bis zur Markverfügbarkeit der intelligenten Messsysteme eine sinnvolle Lösung.
Wir planen diese Position im Namen unserer Mitgliedsunternehmen bei der Telekom und bei Vodafone zu platzieren. Um eine möglichst starke Verhandlungsposition zu erreichen, würden wir uns freuen, wenn Sie die Fragen zum Rundschreiben beantworten und uns Ihren Antwortbogen bis 31.01.2020 zusenden würden. Vielen Dank bereits vorab für Ihre Unterstützung.
Den Fragebogen erhalten Sie bei der Geschäftstelle des ARGEnergie e.V..
Musterdokumente Leitungssicherung (Dienstbarkeiten & Gestattungsverträge)
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Die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme ist ohne die Inan-spruchnahme fremden Grundeigentums nicht durchführbar. Allerdings haben Grundstückeigentümer grundsätzlich das Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und insbesondere andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Dies gilt grundsätzlich auch gegenüber Netzbetreibern.
Hier kann ein Konflikt entstehen, über dessen Lösungsmöglichkeiten Sie sich im November 2019 im Workshop „Dienstbarkeiten & Co. – Leitungssicherung auf privaten Grundstücken“ informieren konnten.
Ergänzend hierzu bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit BBH diverse Musterdokumente für den Bereich der Leitungssicherung (Dienstbarkeiten und Gestattungsverträge) an, die Sie als ARGE-Mitglied zu vergünstigten Konditionen erwerben können. Nähere informationen können Sie bei unserer Geschäftsstelle in Erfahrung bringen.
Musterdokumente zum neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
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In unserem ARGE-Meeting „Auskunftspflichten nach § 4 Presserecht und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen“ haben wir sie angekündigt, nun sind sie da: die Musterdokumente zum neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Rödl & Partner hat uns folgende Dokumente erstellt:
- Musterbaustein „Geschäftsgeheimnisse“ für Verträge mit Dritten
Diese Klausel können Sie in Verträge mit Kunden oder sonstigen Dritten einbauen.
- Verschwiegenheitsvereinbarung Mitarbeiter: Diese Verschwiegenheitsvereinbarung können Sie im Rahmen der jährlichen Unterweisung mit Ihren Mitarbeitern abschließen.
- Richtlinie „Geschäftsgeheimnisse“ für Orga-Handbuch
Diese Richtlinie können Sie als Geschäftsanweisung in Ihre Orga-Handbücher aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente Musterdokumente sind, die Sie vor der Verwendung für Ihr Unternehmen prüfen sollten. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie tätig werden, denn ein rein subjektives Geheimhaltungsinteresse genügt zukünftig nicht mehr, um die Auskunft z.B. gegenüber der Presse zu verweigern.
Sollten Sie Interesse an diesen Mutsterdokumenten haben, dürfen Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden. Sie erreichen uns – wie gewohnt – über die Mailadresse
Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG): Auswirkungen auf Verteilnetzbetreiber
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Die Kostensteigerung bei den Netzentgelten der letzten Jahre hat sich weiter fortgesetzt. Der Netzausbau, bedingt durch die Energiewende, hat in allen Netzebenen zu einem Anstieg der Netzentgelte geführt. Auswirkungen auf die Netzentgelte ergeben sich auch aus dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (kurz NEMoG).
Sollten Sie Interesse an der ausführlichen Analyse der Entwicklung der Netzentgelte - erstellt durch die enwima AG haben, dürfen Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden. Sie erreichen uns – wie gewohnt – über die Mailadresse
- Inkrafttreten des KWKG 2020 zum 01.01.2020 geplant
- BNetzA und LRegB gewähren Übergangsfrist zur Erstellung eines Tätigkeitsnachweises nach MsbG bis 2020
- Reverse Charge - Umsatzsteuerliche Behandlung der Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom
- Update Coronavirus: Verschiebung aller anstehenden Veranstaltungen