Haus-und Badeordnung für Bäder
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Mit dem Ende der Sommerferien beginnt die Saison der Hallen- und Freizeitbäder. Zeit für die Badbetreiber die Haus- und Badeordnung zu aktualisieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu Beginn dieses Jahres stattgefundenen Abmahnwelle ein wichtiger Schritt.
Die Haus- und Badeordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Badbetreiber und seinem Kunden, dem Bad- oder Saunagast. Sie regelt Pflichten, aber auch Einschränkungen von Kunde und Betreiber. Für den Betreiber ist die Haus- und Badeordnung zudem vor allem eine Grundlage, eventuelle Haftungsansprüche von Kunden oder Dritten abzuwehren.
Wir haben die Haus- und Badeordnung des Schenkenseebads in Schwäbisch Hall erhalten, die Sie nach Rücksprache mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall gerne als Vorlage verwenden dürfen. Sie stimmt zum größten Teil mit den Regelungen des Musters der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. überein.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Vorlage in jedem Fall noch auf Ihre Situation vor Ort anpassen und ggf. anschließend juristisch prüfen lassen müssen.
Sofern Sie Interesse an dieser Vorlage haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden. Wir sagen herzlichen Dank an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und das Team des Schenkenseebads.
Bilanzierungsumlagen 2019/2020 stehen fest
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Seit Kurzem stehen die Bilanzierungsumlagen für das Gaswirtschaftsjahr 2019/2020 fest. Anders als noch in unserem Newsletter "Prognose der Entwicklung der Bilanzierungsumlagen: BiU Tool der enervis energy advisors GmbH" vermutet, wird es keine Ausschüttungen geben.
Im Marktgebiet von Gaspool beträgt die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen 0,015 EUR/MWh (2018/2019: 0,26 EUR/MWH) und für SLP-Entnahmestellen 0,29 EUR/MWh (2018/2019: 0,73 EUR/MWh).
Im Marktgebiet von Net Connect Germany GmbH & Co. KG beträgt die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen 0,10 EUR/MWh (2018/2019: 0,60 EUR/MWH) und für SLP-Entnahmestellen 0,10 EUR/MWh (2018/2019: 1,20 EUR/MWh).
Konvertierungsumlage Gas
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Mit unserem Newsletter "Bilanzierungsumlagen 2019/2020" haben wir Sie über die Höhe der neu veröffentlichten Bilanzierungsumlage Gas informiert. Zusätzlich wurde vor kurzem noch die Konvertierungsumlage Gas veröffentlicht.
Die Konvertierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen bestimmt und entsteht durch die Konvertierung von H-Gas zu L-Gas. Die Konvertierungsumlage wird dann erhöht, wenn das Konvertierungsentgelt, welches die Lieferanten den Marktgebietsverantwortlichen bezahlen, nicht ausreicht.
- Konvertierungsumlage im Marktgebiet NetConnect Germany
- Umlage vom 01.10.2018-30.09.2019: 0,15 EUR/MWh
- Umlage vom 01.10.2019-30.09.2020: 0,00 EUR/MWh
- Konvertierungsumlage im Marktgebiet GASPOOL
- Umlage vom 01.10.2018-30.09.2019: 0,075 EUR/MWh
- Umlage vom 01.10.2019-30.09.2020: 0,005 EUR/MWh
Update Musterlieferverträge Strom und Gas: HT/NT-Tarif und Wärmepumpentarif
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Auf Wunsch eines unserer Mitgliedsunternehmen haben wir die Erweiterung unserer bestehenden Lieferverträge Strom und Gas in Auftrag gegeben und können allen Beziehern unserer ARGE-Musterverträge nun einen HT/NT-Tarif mit zwei Arbeitspreisen und einen Wärmepumpentarif mit 14a-Entgelt zur Verfügung stellen.
Die neuen Vertragsmuster fügen sich optimal in das Layout der Ihnen bereits bekannten Verträge ein.
Mitgliedsunternehmen, die unsere Musterlieferverträge bereits in den Jahren 2010 bis 2019 erworben haben, erhalten dieses Update kostenfrei.
Mitgliedsunternehmen, die sich bisher nicht für den Kauf entschieden haben, können das gesamte Vertragspaket in den Sparten Strom und Gas zu einem Preis von 400 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erwerben. Unternehmen, die die Musterlieferverträge nur in einer der beiden Sparten benötigen, bieten wir diese jeweils einzeln für einen Preis von je 200 EUR zzgl. Umsatzsteuer an.
Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich in beiden Fällen einfach per Mail an unsere Geschäftsstelle. Sie erreichen uns – wie gewohnt – über die Mailadresse