Update Musterverträge Wärme
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Bereits in den Jahren 2015 und 2018 haben wir die gebündelte Beschaffung der BBH-Musterverträge Wärme organisiert. Die Verträge wurden mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 bzw. der Verabschiedung des Brennstoffemissionshandelsgesetz Ende 2019 aktualisiert. Alle Mitgliedsunternehmen, die die Verträge in der Vergangenheit erworben haben, wurden hierüber von BBH direkt informiert.
Gerne möchten wir die Verträge – mit Stand März 2020 – auch nochmals allen Mitgliedsunternehmen anbieten und haben einen neuen Aktionszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 definiert. Für unsere Mitgliedsunternehmen konnten wir auch in diesem Jahr wieder einen Rabatt von 10 % aushandeln. Dieser Rabatt vergrößert sich auf bis zu 30 %, wenn mehrere unserer Mitgliedsunternehmen die Musterverträge im oben genannten Zeitraum bestellen.
Melden Sie sich bei Interesse doch einfach in unserer Geschäftsstelle.
Einspeisevertrag für Post-EEG-Anlagen
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Das EEG sieht eine Förderung für 20 Jahre vor. Nach 2020 werden daher immer mehr PV- und sonstige Anlagen, deren Inbetriebnahme in den frühen 2000er Jahren liegt, aus der gesetzlichen Förderung fallen. Der Anspruch auf physikalische Abnahme des Stroms im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses bleibt auch nach dem Auslaufen der Förderung bestehen. Netzbetreiber dürfen die Erfüllung dieser Pflicht nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Auch, wenn EEG-Anlagenbetreiber daher nicht zum Abschluss von Netzanschluss-, Einspeise- oder sonstigen Verträgen gezwungen werden können, macht es aus Netzbetreibersicht gleichwohl Sinn konkretisierende und ergänzende Regelungen zu treffen.
Wir haben aus diesem Grund Musterverträge in unser Portfolio aufgenommen, die das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Stromerzeuger von Post-EEG-Anlagen regeln.
Informationen zu den Verträgen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Update Coronavirus: Formular zur Umstellung auf Homeoffice
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Die derzeitige Pandemie, ausgelöst durch den neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, und das gemeinsame Ziel, die Ausbreitung einzudämmen, erfordert von den meisten Unternehmen eine Anpassung der unternehmensinternen Regelungen und Arbeitsweisen.
Neben den Anpassungen am Arbeitsplatz und dem Ersetzen von persönlichen Meetings durch Videokonferenzen, stellt unter anderem auch die Umstellung auf Homeoffice eine mögliche Maßnahme dar.
Insbesondere für Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund ihrer hohen Systemrelevanz die weiterhin erforderliche Kommunikation mit Marktpartnern und Kunden sowie die Umsetzung wichti-ger Prozesse sicherstellen müssen, gilt es sorgfältig zu prüfen, in wie weit eine Umstellung vereinzelter Arbeitsplätze auf Heimarbeit tatsächlich umsetzbar ist.
Mit dem angefügten Antragsformular unseres Schwesternverbandes, des ARGE DV e.V., unterstützen wir Sie dabei, eine objektive und zielführende Beurteilung der Homeoffice-Eignung bestimmter Aufgabenbereiche durchzuführen.
Die Verwendung spezieller Software, eine hohe Kundenorientierung oder Aufgaben des technischen Bereiches, etc. erfordern sicherlich weiterhin eine hohe Manpower vor Ort. Ist allerdings die ord-nungsgemäße Umsetzung aller relevanten Aufgaben in der notwendigen Quantität und Qualität über eine Tätigkeit von zu Hause aus gewährleistet, kann die Umstellung auf Homeoffice aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie in einzelnen Fällen sinnvoll sein und ein Antrag auf Homeoffice gewährt werden.
Hierbei sind die Vorgesetzten allerdings in der Verantwortung, die Aufgabenstellungen Ihrer Mitarbeiter ggf. neu zu regeln und die Ergebnisse beispielsweise mit geeigneten Checklisten messbar zu machen.
Des Weiteren gilt es für Ihre Führungskräfte die Kommunikations- und Arbeitsprozesse für die Heimarbeit entsprechend zu koordinieren und wo nötig zu digitalisieren. Hierfür erforderliche Arbeitsmittel müssen identifiziert und zur Verfügung gestellt werden.
Wir bitten zu beachten, dass das Formular einen Auszug relevanter Fragestellungen und Rahmenbedingungen darstellt, die es von den Führungskräften des Unternehmens zu klären gilt, bevor einzelne Mitarbeiter ihre Tätigkeit vom heimischen Arbeitsplatz aus verrichten können. Unternehmensspezifische Anpassungen können und müssen zum Teil natürlich vorgenommen werden.
Das Antragsformular erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.
Frohe Ostertage in besonderen Zeiten
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Wir erleben aktuell eine herausfordernde Zeit – der Coronavirus hat unsere Welt fest im Griff.
Auch unsere Unternehmen müssen sich in diesen schwierigen Zeiten beweisen. Jeden Tag kommen neue Aufgaben und Nachrichten auf uns zu. Umso mehr gilt auch für unsere Branche: Gemeinsam sind wir stark.
Wir unterstützen Sie weiterhin in gewohnter und in ganz neuer Weise – über unsere Rundschreiben oder in Webinaren. Selbstverständlich freuen wir uns auch über Ihren Input. Wie immer gilt: Melden Sie sich bei Fragen oder mit Ideen einfach in unserer Geschäftsstelle.
Jetzt wünschen wir Ihnen allerdings zunächst ein frohes und gesegnetes Osterfest im Kreise Ihrer Familie. Genießen Sie die ruhigen Tage trotz der besonderen Umstände und vor allem:
Bleiben Sie gesund!
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