ARGEnergie e.V.
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Pflichten nach der EnSTransV („Transparenzverordnung“)

Pflichten nach der EnSTransV („Transparenzverordnung“)

Details
03. April 2017

Für Strom- und energiesteuerlich Begünstigte gelten seit dem 01.07.2016  die neuen Transparenzplichten nach der sogenannten "Transparenzverordnung" (EnTransV). Erstmals sind die hieraus resultierenden Mitteilungspflichten bis zum 30.06.2017 zu erfüllen. Hierzu sind zu den gewährten Begünstigungen gegenüber dem Hauptzollamt jährlich Anzeigen bzw. Erklärungen vorzunehmen.

Die Anzeigepflicht bezieht sich auf Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Hinsichtlich gewährter Steuerentlastungen besteht hingegen die Erklärungspflicht.

Diese Pflichten erstrecken sich gemäß der Anlage zur EnSTransV auf folgende Begünstigungstatbestände:

  • Die Energiesteuerbefreiung für gasförmige Bioheiz- und Biokraftstoffe (§ 28 S. 1 Nr. 1 EnergieStG)
  • Die Energiesteuerermäßigung für begünstigte Anlagen (§§ 3, 3a EnergieStG), aber nicht im Falle der Stromerzeugung, wenn der Strom steuerpflichtig ist (§ 4 Abs. 6 EnSTransV)
  • Die Stromsteuerermäßigungen
    • für „Fahrstrom“ für Schienenverkehr und Omnibusse (§ 9 Abs. 2 StromStG),
    • für die Landstromversorgung von Schiffen (§ 9 Abs. 3 StromStG);
  • Die Strom- und Energiesteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (§§ 9b, 10 StromStG; §§ 54, 55 EnergieStG)
  • Die Energiesteuerentlastungen
    • für Biokraftstoffe (§ 50 EnergieStG),
    • für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§§ 53a, 53b EnergieStG),
    • für Schienenverkehr (§ 56 EnergieStG)
    • für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 57 EnergieStG),
  • die Stromsteuerentlastung für die Landstromversorgung von Schiffen (§ 14a StromStV)

Näheres hierzu erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .

Entwicklung der ÜNB-Entgelte: Netze BW prognostiziert deutliche Erhöhung in 2018

Entwicklung der ÜNB-Entgelte: Netze BW prognostiziert deutliche Erhöhung in 2018

Details
02. Mai 2017

Mitte April 2017 hat die Netze BW GmbH in einem Schreiben an unseren Verband und ihre nachgelagerten Netzbetreiber eine deutliche Netzentgelterhöhung im Jahr 2018 prognostiziert. Das entsprechende Schreiben finden Sie anbei.

Hintergrund ist laut der Netze BW GmbH eine Vereinheitlichung der Netzentgelte auf der Übertragungsnetzebene, was im Jahr 2017 bei der Transnet BW eine Kostenerhöhung von rund 43 % zur Folge haben soll.

Wir waren bereits im Frühjahr 2016 mit der Netze BW GmbH in Kontakt, um einen deutlichen Anstieg der Netzentgelte Strom aus den Jahren 2009 bis 2016 zu klären, deren Entwicklung wir auf Basis einer extern erstellten Analyse nicht nachvollziehen konnten. Auch nach Eingang der begründenden Argumente von Seite der Netze BW GmbH blieben einige Fragen offen.

Wir werden daher die Konfiguration des neuen Preisblattes in jedem Fall aktiv begleiten, um eine Entwicklung zu Lasten der Stadtwerke unbedingt zu vermeiden. Zusätzlich wenden wir uns proaktiv an die Verbände VfeW und VKU, um auch dort rechtzeitig und vorab die Position unserer Mitgliedsunternehmen zu verankern.

Mitgliederversammlung ARGEnergie e.V. in Merklingen

Mitgliederversammlung ARGEnergie e.V. in Merklingen

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15. März 2017

Der ARGEnergie e.V. ist ein Berufsverband von 122 Mitgliedsunternehmen mit Sitz und Geschäftsstelle in Heidenheim an der Brenz. Er zählt zu den größten energiewirtschaftlichen Kooperationen in Deutschland und ist weiter auf Expansionskurs. Durch eine Neuordnung seiner Mitgliedsbeitragsstruktur ist der Weg frei für die Ausweitung des ARGE-Netzwerks in ganz Deutschland.

Am 11. Januar 1973 gründeten 26 Stadtwerke aus dem Versorgungsgebiet der Energie-Versorgung Schwaben AG eine Arbeitsgemeinschaft kommunaler Versorgungsbetriebe – den Vorgängerverband des heutigen ARGEnergie e.V.. Seit dieser Zeit hat sich in der Energiewirtschaft Vieles verändert. Mit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes kamen neue Aufgaben auf die Stadtwerke zu, die durch die Zusammenarbeit von Unternehmen mit gleichgelagertem Interessensschwerpunkt effektiver gelöst werden können.

Mit den Herausforderungen für die Stadtwerke ist auch der ARGEnergie e.V. gewachsen. 122 Mitgliedsunternehmen vereint der Berufsverband seit seiner Mitgliederversammlung am 24. März 2017. Damit zählt der ARGEnergie e.V. heute zu den größten Kooperationen kommunaler und privatwirtschaftlicher Energieversorgungsunternehmen in Deutschland.

 Der ARGEnergie e.V. fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedsunternehmen. Er gibt Hilfestellung, erarbeitet Vorschläge zu aktuellen Fragen und Aufgaben der Energiewirtschaft und bietet mittels externer Beratungsunternehmen eine kollektive Beratung in Fragen der Energiewirtschaft an. Im Juli 2009 gründete der ARGEnergie e.V. außerdem die ARGEnergie – VeranstaltungsGmbH, die Workshops zu aktuellen Themen der Energie- sowie Wasserversorgung veranstaltet und Dienstleistungen bündelt.

Der Verband profitiert in seinem Netzwerk vom Erfahrungsaustausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen  - auch über die Bundesländergrenzen hinweg. Mit einer Neuordnung seiner Mitgliedsbeitragsstruktur hat der Verband den Weg frei gemacht für die Ausweitung des Netzwerkes in alle deutschen Bundesländer.

 „Wichtig ist es uns aber auch, den Kontakt zu den langjährigen Mitgliedern zu halten“, sagt ARGE-Obmann Dieter Brünner. So wurden in der Mitgliederversammlung am 15. März 2017 zwei Herren zu Ehrenmitgliedern ernannt, die in diesem Jahr in den verdienten Ruhestand gehen: Herr Jürgen Meeh, Geschäftsführer Stadtwerke Mühlacker und Herr Rainer Pahl, Geschäftsführer Stadtwerke Baden-Baden.

 

Betriebsvereinbarung mobile Endgeräte: Gestaltungsraster

Betriebsvereinbarung mobile Endgeräte: Gestaltungsraster

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20. März 2017

Handy, Smartphone, Blackberry und Tablet – Mobile Endgeräte sind aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken.

Es wird daher immer wichtiger, die Nutzung von betrieblichen Geräten im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln. Bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie ein Gestaltungsraster der Hans-Böckler-Stiftung für die Erarbeitung einer solchen Vereinbarung, das Sie auf Ihre individuellen betrieblichen Belange anpassen können.

Außerdem lassen wir aktuell ein Musterdokument für so genannte Social Media Guidelines (SMG) erstellen, mit denen Sie Ihren Mitarbeitern Empfehlungen für den Umgang mit sozialen Medien an die Hand geben können.

  1. Auswirkungen MsbG auf buchhalterische Entflechtung
  2. Rückforderung von Gaskonzessionsabgaben
  3. Neuer Standard-Netzkopplungsvertrag der terranets bw GmbH
  4. Regelung der Vertragsstrafen der terranets bw GmbH

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