Prüfung Zahlungsvorbehalt beim Einsatz multivalenter Speicher
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Die Caterva GmbH verbaut bundesweit Stromspeicher. Diese Speicher wurden von der Caterva GmbH zur Bereitstellung von Regelenergie präqualifiziert. Die Speicher der Caterva GmbH werden multivalent genutzt, was nach dem allgemeinen energiewirtschaftlichen Verständnis bedeutet, dass nicht der gesamte eingespeicherte Strom in das Netzt rückgespeist, sondern (zumindest teilweise) in der Kundenanlage verbraucht wird.
Beim Abschluss des Lieferantenrahmenvertrags mit der Caterva GmbH erklärt diese einen Vorbehalt der Rückforderung geleisteter Netznutzungsentgelte.
Wir haben die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held damit beauftragt, den Vorgang rechtlich zu prüfen. Die rechtliche Einordnung von Becker Büttner Held sowie ein Musterschreiben, mit dem Sie auf den Vorbehalt der Rückforderung geleisteter Netznutzungsentgelte reagieren können erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Elektronisches Transparenzregister
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Mit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes am 26. Juni 2017 hat die Bundesregierung die vierte EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt und ein elektronisches Transparenzregister eingeführt. Dieses soll Unternehmen transparenter machen und die natürlichen Personen, die hinter juristischen Personen stehen, identifizieren. Diese Transparenz wurde notwendig, weil das Geldwäschegesetz den Unternehmen neue Pflichten auferlegt, Kunden und Geschäftspartner auf den Verdacht von Geldwäsche oder andere illegale Tätigkeiten zu überprüfen.
Die Meldepflichten zum neuen Transparenzregister betreffen alle juristischen Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, also im Wesentlichen alle Gesellschaftsformen wie GmbH, AG, GmbH & Co. KG, OHG etc. Ferner sind hiervon auch Stiftungen, Treuhandverhältnisse und Vereine betroffen, nicht jedoch die GbR. Es erfolgt keine Unterscheidung von gemeinnützigen oder eigennützigen Gesellschaften.
Die Gesellschaften haben im Transparenzregister die so genannten „wirtschaftlichen Berechtigten“ zu benennen. Meldepflichtig sind hier die betroffenen Unternehmen, die wirtschaftlich Berechtigten sind diesen zur Auskunft verpflichtet.
Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.
Ziele im Bereich der Windkraft werden nicht erreicht: Presseartikel Stuttgarter Zeitung und Musterschreiben
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Durch die Einführung der Ausschreibungen zur EEG-Förderung im Bereich der Windkraftanlagen ist der Zubau der Windkraft in Baden-Württemberg ins Stocken geraten. Das Erreichen der Ausbauziele rückt in weite Ferne.
Aufgrund der geologischen Begebenheiten verursachen Windräder im Südwesten höhere Kosten als der Bau von Windrädern an der Küste. Bei der letzten Ausschreibungsrunde hat daher so gut wie keine Anlage im Südwesten Deutschlands einen Zuschlag erhalten. Diesen Missstand konnte auch ein Ausgleichsfaktor, der die örtlichen Begebenheiten berücksichtigen soll, nicht ausgleichen.
Bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie zwei Artikel aus der Stuttgarter Zeitung, welche die aktuelle Situation sehr schön darstellen.
Im Hinblick auf die aktuelle politische Situation in Berlin haben wir für Sie außerdem ein Musteranschreiben erstellt, welches Sie gerne auch ergänzen und an Ihre regionalen Vertreter im Bundestag schicken können. Dieses erhalten Sie ebenfalls bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
ARGE-Stellungnahme zu Positionspapieren der IHK-Ostwürttemberg
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In der ARGE-Heimatregion Ost-Württemberg läuft derzeit ein Abstimmungsprozess zur Findung eines so genannten „Beschlussteppichs“ mit zentralen wirtschafts- und europapolitischen Positionen, den die IHK-Vollversammlung im Anschluss beschließen soll.
Einige der darin aufgeführten Positionen, insbesondere die Forderung „Privatwirtschaft hat Vorrang vor Kommunaler Wirtschaftstätigkeit“ können wir naturgemäß nicht mittragen. Wir haben daher entsprechend Stellung bezogen.
Die Stellungnahme sowie die Positionspapiere des VKU erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..