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Besuch von Herrn Minister Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima & Energiewirtschaft in Heidenheim

Besuch von Herrn Minister Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima & Energiewirtschaft in Heidenheim

Details
15. September 2017

Im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 erhielten wir in dieser Woche, am Montag, den 11.09.2017, die Chance, Herrn Minister Franz Untersteller zu einem energiewirtschaftlichen Gespräch bei uns in Heidenheim zu begrüßen. 

Dabei konnten wir ihm nicht nur unseren ARGEnergie e.V. vorstellen, sondern auch Kritikpunkte an der Erneuerbare Energien-Politik mit ihm diskutieren. Dabei unterstützte Herr Untersteller insbesondere unsere Forderung zur Nachbesserung am Ausschreibungsmechanismus bei der Windenergie und prognostizierte eine Neuauflage des EEG für die Zeit nach der Bundestagswahl.

Es war ein insgesamt sehr gelungener Termin, der unseren Verband im politischen Stuttgart weiter bekannt machen dürfte.

 

Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG: ARGE-Stellungnahme

Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG: ARGE-Stellungnahme

Details
19. September 2017

Im August haben wir Sie mit unserem Rundschreiben 87-2017 über die Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG informiert.

Kernaussage der Auslegungsgrundsätze ist, dass auch der grundzuständige Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zum Netzbetrieb gehöre und aus diesem Grund auch vollständig den Entflechtungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 6 ff. EnWG) unterliege.
 
Die zweite Kernaussage der Regulierungsbehörden hat ggf. größere Auswirkungen: Danach soll die Ausprägung der Rolle des dritten (wettbewerblichen) Messstellenbetreibers nicht in derselben juristischen Person möglich sein, in der auch der Netzbetreiber bzw. grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) angesiedelt ist.
 
Wie angekündigt, haben wir uns Ende der vergangenen Woche mit einer ARGE-Stellungnahmen an die BNetzA und die Landesregulierungsbehörde gewandt.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

 

 

 

 

 

 

 

Im August haben wir Sie mit unserem Rundschreiben 87-2017 über die Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG informiert.


Kernaussage der Auslegungsgrundsätze ist, dass auch der grundzuständige Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zum Netzbetrieb gehöre und aus diesem Grund auch vollständig den Entflechtungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 6 ff. EnWG) unterliege.
 
Die zweite Kernaussage der Regulierungsbehörden hat ggf. größere Auswirkungen: Danach soll die Ausprägung der Rolle des dritten (wettbewerblichen) Messstellenbetreibers nicht in derselben juristischen Person möglich sein, in der auch der Netzbetreiber bzw. grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) angesiedelt ist.
 
Wie angekündigt, haben wir uns Ende der vergangenen Woche mit einer ARGE-Stellungnahmen an die BNetzA und die Landesregulierungsbehörde gewandt.

Datenveröffentlichung - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor Gas

Datenveröffentlichung - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor Gas

Details
28. September 2017

Anfang September hat sich die BNetzA per Mail an die Gasversorgungsunternehmen bezüglich der Datenveröffentlichung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas gewandt.

Die geplante Datenveröffentlichung betrifft die Daten, welche zur Ermittlung des generellen Produktivitätsfaktors erhoben wurden. Ziel ist, dass die Netzbetreiber und Verbände die Möglichkeit bekommen, die Entscheidung der Beschlusskammer zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nachvollziehen zu können.

Im Hinblick auf die für die Berechnung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors nach dem Törnquist-Mengenindex erhobenen Daten beabsichtigt die Beschlusskammer lediglich aggregierte Werte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Ein Rückschluss auf die Einzelwerte eines Unternehmens ist somit vor diesem Hintergrund nicht möglich.

Für die meisten Mitglieder des ARGEnergie e.V. ist die angekündigte Datenveröffentlichung damit als unkritisch zu betrachten, da Unternehmen die sich im vereinfachten Verfahren befinden nicht am Effizienzvergleich teilnehmen. Somit werden auch keine unternehmensindividuellen Daten der Unternehmen, die im vereinfachten Verfahren sind, veröffentlicht.

Zusätzlich kündigte die BNetzA jedoch an, die Daten zu veröffentlichen, welche im Rahmen des Effizienzvergleichs verwendet wurden. Die Veröffentlichung dieser Daten betrifft die Unternehmen, die nicht im vereinfachten Verfahren sind. Hier ist ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten mit der folgenden Argumentation des VKU an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. denkbar. Bitte beachten Sie, dass der Einsendeschluss der 29. September 2017 ist.

Bericht aus dem Ausschuss Netzwirtschaft des VKU am 21. September 2017 in Berlin

Bericht aus dem Ausschuss Netzwirtschaft des VKU am 21. September 2017 in Berlin

Details
29. September 2017

Am 21. September 2017 nahm Herr Brünner als Vertreter des ARGEnergie e.V. an der 32. Sitzung des VKU-Ausschusses Netzwirtschaft in Berlin teil.

Folgende Themen wurden bei der Sitzung bearbeitet:

1. Gutachten "Neue Qualität der Zusammenarbeit von Netzbetreibern im dezentralen Energiesystem"

2. Eichrechtliche Schwierigkeiten mit der Abrechnung von Ladestrom

3. Problemfelder bei der Umsetzung des MsbG

4. Effizienzvergleich Netze

5. Festlegung genereller sektoraler Produktivitätsfaktor für die 3. Regulierungsbehörde

Bei Interesse an einer Zusammenfassung dieser Themen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

  1. Optimierung des Rechtsrahmens für die Veröffentlichung von Strom- und Gasnetzentgelten
  2. ARGE-Leitfaden zur Digitalisierung
  3. 2. Aufruf zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
  4. ARGE-Stellungnahme zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor

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