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2. Aufruf zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

2. Aufruf zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Details
06. Oktober 2017

Am 13. Februar 2017 ist die Förderrichtlinie für die Ladeinfrastruktur in Kraft getreten. Nachdem bereits im ersten Förderaufruf vom 1. März bis zum 28. April 2017 mehr als 1.300 Anträge gestellt wurden, startete am 14. September 2017 der zweite Förderaufruf.

Anders als beim ersten Förderaufruf werden die Zuschläge dieses Mal nicht nach dem Windhund-Prinzip verteilt, sondern nach dem Wirtschaftlichkeitsverfahren. Anträge zur Förderung der Ladeinfrastruktur können noch bis zum 30. Oktober 2017 auf dem Förderportal des Bundes (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) eingereicht werden.

 

ARGE-Stellungnahme zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor

ARGE-Stellungnahme zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor

Details
16. November 2017

Im Zusammenhang mit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktor hat die Bundes-netzagentur am 6. November 2017 Daten zur Malmquist-Methode veröffentlicht und eine Aktualisierung ihrer Festlegung angekündigt. Bislang wurde aber weder ein korrigierter Festlegungsentwurf, noch der sich nach der Aktualisierung ergebende Xgen veröffentlicht. Dementsprechend können Sie trotz der von der Bundesnetzagentur eingeräumten Fristverlängerung nur zu dem veralteten Festlegungsentwurf Stellung nehmen.

PWC hat bei der Bundesnetzagentur die Veröffentlichung eines korrigierten Festlegungsentwurfs bzw. die Verlängerung der Anhörungsfrist bis zur Veröffentlichung eines korrigierten Festlegungsentwurfs angefragt. Die Bundesnetzagentur will jedoch vorerst keine weiteren Veröffentlichungen vornehmen. Auch die am 17. November 2017 ablaufende Anhörungsfrist wird nicht verlängert. Stattdessen möchte die Bundesnetzagentur zunächst die bis zum 17. November 2017 eingehenden Stellungnahmen auswerten. Zudem scheint die Bundesnetzagentur auch noch die Ergebnisse des von ihr beauftragten Sachverständigen abwarten zu wollen. Erst dann wird sie entscheiden, ob es noch eine weitere Anhörung geben wird, oder ob sie ohne weitere Anhörung einen Xgen in einer heute noch nicht bekannten Höhe festlegen wird.

Die Aussagen der Bundesnetzagentur verdeutlichen damit erneut die Notwendigkeit einer Stellungnahme. Nur wenn eine ausreichende Anzahl an Unternehmen auf einer weiteren Anhörung besteht, wird die Bundesnetzagentur geneigt sein, dieser Forderung nachzukommen.

Bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie eine Muster-Stellungnahme im Anhörungsverfahren zu der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors. Diese können Sie im eigenen Namen spätestens zum Fristablauf am morgigen Freitag, den 17. November 2017, bei der Bundesnetzagentur einreichen.

 

 

 

 

 

 

 

Im August haben wir Sie mit unserem Rundschreiben 87-2017 über die Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG informiert.


Kernaussage der Auslegungsgrundsätze ist, dass auch der grundzuständige Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zum Netzbetrieb gehöre und aus diesem Grund auch vollständig den Entflechtungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 6 ff. EnWG) unterliege.
 
Die zweite Kernaussage der Regulierungsbehörden hat ggf. größere Auswirkungen: Danach soll die Ausprägung der Rolle des dritten (wettbewerblichen) Messstellenbetreibers nicht in derselben juristischen Person möglich sein, in der auch der Netzbetreiber bzw. grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) angesiedelt ist.
 
Wie angekündigt, haben wir uns Ende der vergangenen Woche mit einer ARGE-Stellungnahmen an die BNetzA und die Landesregulierungsbehörde gewandt.

Gemeinsame TAR-Stellungnahme mit dem VfeW

Gemeinsame TAR-Stellungnahme mit dem VfeW

Details
03. Juli 2017

Wie bereits im Rundschreiben 61-2017 mitgeteilt, haben wir gemeinsam mit dem VfeW eine Stellungnahme zur Konsultation der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4100 – bekannt als „Technische Anschlussregeln (TAR) Niederspannung“ – erstellt . Diese haben wir fristgerecht am 28.06.2017 an den VDE versendet.

Wir möchten uns bei allen Mitgliedsunternehmen sehr herzlich bedanken, die uns Ihre Fragen und Kritikpunkte zur TAR zugesandt haben.

Bei Interesse können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

Marktgebietsintegration: Bundeskabinett entscheidet im Sinne des ARGEnergie e.V.

Marktgebietsintegration: Bundeskabinett entscheidet im Sinne des ARGEnergie e.V.

Details
19. Juli 2017

Im November 2016 haben wir am Marktdialog der BNetzA zur Weiterentwicklung der deutschen Marktgebiete mit einer eigenen Stellungnahme teilgenommen, die später sogar in der renommierten Zeitschrift energate Gasmarkt erwähnt wurde.

Nun hat das Bundeskabinett am 24. Mai 2017 die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) verabschiedet. Darin wird die Zusammenlegung der Marktgebiete zum 01. April 2022 festgelegt. Das BMWi handelt somit im Sinne unserer Stellungnahme und stellt sich überaschenderweise gegen die Stellungnahme der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Der Bundesrat muss der Novelle der GasNZV noch zustimmen. Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden.

  1. Pflichten nach der EnSTransV („Transparenzverordnung“)
  2. Entwicklung der ÜNB-Entgelte: Netze BW prognostiziert deutliche Erhöhung in 2018
  3. Mitgliederversammlung ARGEnergie e.V. in Merklingen
  4. Betriebsvereinbarung mobile Endgeräte: Gestaltungsraster

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