Stellungnahme zur Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur "Datenerhebung Strom"
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Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) hat im Mai 2017 ein Festlegungsverfahren zur „Datenerhebung Kostenprüfung (Strom)“ für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Behörde unter dem Aktenzeichen 4-4455.7/53 geführt.
Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Festlegungsentscheidung wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 09.06.2017 eingeräumt. Wir haben diese Chance genutzt und unsere Stellungnahme fristgerecht an die LRegB versandt.
Außerdem haben wir unsere Stellungnahme dem VKU, Landesgruppe Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Die beabsichtigte Festlegungsentscheidung sowie die Stellungnahme erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
Neues Vorbehaltsschreiben Netze BW
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wie in unserem Rundschreiben 51-2017 berichtet, haben wir die Netze BW darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir unseren Mitgliedsunternehmen eine Vertragsunterzeichnung des Netzanschlussvertrags Strom nur bei zeitgleichem Versand eines Vorbehaltsschreibens empfehlen. Daraufhin hat sich die Netze BW mit einem aktualisierten Vertrag sowie einigen Anmerkungen hierzu bei uns gemeldet.
Nach Rücksprache mit der uns beratenden Rechtsanwältin Frau Viole von Rödl & Partner erhalten Sie daher in der Anlage dieses Rundschreibens eine überarbeitete Version des Vorbehaltsschreibens sowie den aktualisierten Netzanschlussvertrag und die Anmerkungen der Netze BW.
Selbstverständlich haben wir die Netze BW wiederum über diese Vorgehensweise unterrichtet.
Die Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
Automatische Frequenzentlastung
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Bereits im letzten Jahr haben wir Ihnen mit dem Rundschreiben 63-2016 die Antworten der Netze BW auf Ihre Fragen zum Thema „Automatische Frequenzentlastung – Konzept der Netze BW“ zukommen lassen.
Trotzdem blieben auch nach der Beantwortung der Fragen durch die Netze BW noch einige Punkte ungeklärt. Aus diesem Grund hat sich eines unserer Mitgliedsunternehmen dazu entschieden, die Thematik von der Anwaltskanzlei Gersemann & Kollegen nochmals näher betrachten und einordnen zu lassen.
Diese Ausarbeitung wurde uns zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
Musterformular zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes
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Im Frühjahr haben wir sie bereits angekündigt, jetzt sind sie da: die Musterformulare zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Am 02. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Das in diesem Zuge in Kraft getretene MsbG formuliert umfangreiche Vorgaben zum Einsatz von Messtechnik in der digitalisierten Energiewirtschaft und zur Marktkommunikation der verschiedenen Akteure. Unternehmen sehen sich hierdurch vor zahlreiche neue Vertragskonstellationen und Veröffentlichungspflichten gestellt, deren Umsetzung zum größten Teil zeitnah zu erfolgen hat.
Wir bieten Ihnen hierzu verschiedene Vertragspakete zu günstigen Konditionen an, die wir aufgrund des ARGE-Bündelungseffektes realisieren konnten. Die Verträge wurden von der pwc Legal AG erstellt. Informationen zu dem Umfang der Dokumente sowie zu den jeweils relevanten Zeitpunkten finden Sie im beiliegenden Dokument.
Näheres zum Erwerb der Musterformulare zur Umsetzung des MsbG erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..