Datenveröffentlichung - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor Gas
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Anfang September hat sich die BNetzA per Mail an die Gasversorgungsunternehmen bezüglich der Datenveröffentlichung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas gewandt.
Die geplante Datenveröffentlichung betrifft die Daten, welche zur Ermittlung des generellen Produktivitätsfaktors erhoben wurden. Ziel ist, dass die Netzbetreiber und Verbände die Möglichkeit bekommen, die Entscheidung der Beschlusskammer zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nachvollziehen zu können.
Im Hinblick auf die für die Berechnung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors nach dem Törnquist-Mengenindex erhobenen Daten beabsichtigt die Beschlusskammer lediglich aggregierte Werte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Ein Rückschluss auf die Einzelwerte eines Unternehmens ist somit vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Für die meisten Mitglieder des ARGEnergie e.V. ist die angekündigte Datenveröffentlichung damit als unkritisch zu betrachten, da Unternehmen die sich im vereinfachten Verfahren befinden nicht am Effizienzvergleich teilnehmen. Somit werden auch keine unternehmensindividuellen Daten der Unternehmen, die im vereinfachten Verfahren sind, veröffentlicht.
Zusätzlich kündigte die BNetzA jedoch an, die Daten zu veröffentlichen, welche im Rahmen des Effizienzvergleichs verwendet wurden. Die Veröffentlichung dieser Daten betrifft die Unternehmen, die nicht im vereinfachten Verfahren sind. Hier ist ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten mit der folgenden Argumentation des VKU an die
Bericht aus dem Ausschuss Netzwirtschaft des VKU am 21. September 2017 in Berlin
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Am 21. September 2017 nahm Herr Brünner als Vertreter des ARGEnergie e.V. an der 32. Sitzung des VKU-Ausschusses Netzwirtschaft in Berlin teil.
Folgende Themen wurden bei der Sitzung bearbeitet:
1. Gutachten "Neue Qualität der Zusammenarbeit von Netzbetreibern im dezentralen Energiesystem"
2. Eichrechtliche Schwierigkeiten mit der Abrechnung von Ladestrom
3. Problemfelder bei der Umsetzung des MsbG
4. Effizienzvergleich Netze
5. Festlegung genereller sektoraler Produktivitätsfaktor für die 3. Regulierungsbehörde
Bei Interesse an einer Zusammenfassung dieser Themen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.
Optimierung des Rechtsrahmens für die Veröffentlichung von Strom- und Gasnetzentgelten
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Viele unserer Mitgliedsunternehmen sind als Strom- bzw. Gaslieferanten für die Kalkulation ihrer Produkte auf rechtzeitige und belastbare Informationen über die Höhe der Netzentgelte angewiesen, die für die Durchleitung der Energiemengen durch die Strom- bzw. Gasverteilernetze anfallen. Als wirtschaftlich erhebliche Eingangsgröße für sog. „all-inclusive“ Strom- bzw. Gasprodukte ist die Kenntnis über die Höhe der maßgeblichen Netzentgelte zu einem bundesweit einheitlichen Zeitpunkt für einen effektiven und unverzerrten Wettbewerb auf Vertriebsebene unerlässlich.
Trotz erklärtem Regelungswillen des Gesetzgebers wird der mit der Schaffung des § 20 Abs. 1 S. 2, 3 EnWG (Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte zum 15.10. jeden Jahres) verfolgte Zweck in der Praxis leider nicht erreicht. Vielmehr erweist sich die Vorschrift in der Vertriebswirklichkeit als Hemmschuh. Wir haben uns daher entschieden, uns mit einem Schreiben zur Optimierung des Rechtsrahmens für die Veröffentlichung von Strom- und Gasnetzentgelten an die Landesregulierungsbehörden, die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium zu wenden. Darin schlagen wir vor, Abweichungen zwischen den vorläufigen und den endgültig ermittelten Netzentgelten verbindlich über das sog. Regulierungskonto der Netzbetreiber abzuwickeln und eine Vorgabe für die zeitliche Abwicklung der Kostenwälzung in der Kaskade zu treffen.
Wenn Sie selbst in dieser Sache aktiv werden wollen, erhalten Sie das Schreiben bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
ARGE-Leitfaden zur Digitalisierung
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Vor einer Woche, am 29. September 2017 trafen sich die EU-Staats- und Regierungschefs in der estnischen Hauptstadt Tallinn zum digitalen Gipfeltreffen. Das Treffen dient als Plattform für Diskussionen über Pläne für die digitale Innovation, die Europa in die Lage versetzen soll, in den kommenden Jahren weltweit seinen technologischen Vorsprung zu behaupten und im digitalen Bereich einen Spitzenplatz einzunehmen.
Auch in der Energiewirtschaft ist Digitalisierung das Schlagwort der letzten Jahre und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Gemeinsam mit Rödl & Partner haben wir daher einen ARGE-Leitfaden zur Digitalisierung erarbeitet, den wir Ihnen mit diesem Rundschreiben kostenfrei zur Verfügung stellen.
Der Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf dem Umgang mit Rechnungen und weiteren Buchhaltungsdokumenten. Er enthält unter anderem eine Übersichtstabelle zu den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumententypen, Tipps zur praktischen Umsetzung sowie einen Ausblick auf die in den nächsten Jahren anstehenden Herausforderungen.
Den ARGE-Leitfaden zur Digitalisierung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .