ARGEnergie e.V.
  • Start
  • Über uns
    • Der Verband
    • Historie
    • Ansprechpartner
    • Mitgliedsunternehmen
    • Mitglied werden
  • Service
    • Infoservice & Arbeitshilfen
    • Musterverträge
    • Preisvorteile
    • Teams
    • Prozesskostengemeinschaft
    • EDL-G
    • ARGE-Partner-Liste
  • Veranstaltungen
    • Workshops
    • ARGE-Meetings
    • Mitgliedsversammlung
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Anfahrt
    • Datenschutz
    • Impressum
Wichtige Informationen zur Elektromobilität

Wichtige Informationen zur Elektromobilität

Details
14. Dezember 2017

Eine Information, die sowohl im dritten TAR-Workshop am 06.12.2017 in Sindelfingen als auch beim ARGE-Weihnachtsmeeting in Ravensburg thematisiert wurde sollten Sie im Bereich der Elektromobilität schon jetzt umsetzen

Die neue TAR 4100 gibt vor, dass auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge > 12 kVA zustimmungspflichtig und Ladesäulen >4,6 kVA zumindest anmeldepflichtig sind. Wir empfehlen Ihnen daher auch bereits vor Inkrafttreten der TAR 4100, die bei Ihnen zugelassenen Installationsbetriebe zu bitten, Informationen über neue Ladesäulen an Sie weiterzugeben.

Die entsprechenden Folien erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

 

Elektronischer Fristenkalender Strom und Gas

Elektronischer Fristenkalender Strom und Gas

Details
13. Dezember 2017

In den Jahren 2016 und 2017 haben wir Ihnen bereits den ARGE DV e.V. Fristenkalender für Strom und Gas zur Verfügung gestellt.

Damit Sie auch im Jahr 2018 regelmäßig und zuverlässig über sämtliche einzuhaltende Termine im Rahmen der Marktkommunikation informiert werden, bietet der ARGE DV e.V. für seine Mitglieder auch in diesem Jahr einen elektronischen Fristenkalender für die Marktteilnehmer Strom und Gas an.

Wir bedanken uns beim ARGE DV e.V. für die Möglichkeit den elektronischen Fristenkalender auch den Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. zur Verfügung zu stellen.

Den elektronischen Fristenkalender des ARGE DV e.V. erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

 

Insolvenz Clean Energy

Insolvenz Clean Energy

Details
12. Dezember 2017

Im November 2017 hat der Leipziger Energiedienstleister Innowatio GmbH/ Clean Energy Sourcing (CLENS) sowie dessen verschiedene Tochtergesellschaften Insolvenz angemeldet.

Ein Informationsschreiben der Kanzlei BBH, das die rechtliche Bedeutung der Insolvenzanträge sowie die sich hieraus ergebenden Konsequenzen erläutert und Ihnen eine Handlungsempfehlung weitergibt erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

 

Beihilferechtliche Genehmigung von § 61 b Nr. 2 EEG 2017 läuft aus: Auswirkungen für Netzbetreiber und KWK-Anlagenbetreiber

Beihilferechtliche Genehmigung von § 61 b Nr. 2 EEG 2017 läuft aus: Auswirkungen für Netzbetreiber und KWK-Anlagenbetreiber

Details
11. Dezember 2017

Am 06. Dezember 2017 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitgeteilt, dass die Sonderregelung der EEG-Umlage für den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom aus KWK-Anlagen, die nach dem 31.07.2014 erstmals Strom zum Zwecke der Eigenversorgung erzeugt haben, ab dem 01.01.2018 nicht mehr angewendet werden kann. Die noch anzuwendende Regelung sieht vor, dass die EEG-Umlage für den in den vorgenannten Anlagen erzeugten Strom um 60 Prozent reduziert wird. Die hierfür derzeit noch geltende beihilferechtliche Genehmigung läuft zum Ende des Jahres 2017 aus. Eine Neuregelung, die den Eigenverbrauch des Betreibers von KWK-Anlagen im Sinne des § 61 b Nr. 2 EEG betrifft, der über den Kraftwerkseigenverbrauch im Sinne des § 61 a Nr. 1 EEG hinausgeht, insbesondere in Fällen der industriellen Eigenversorgung, ist nicht vor dem zweiten Quartal des Jahres 2018 zu erwarten und müsste zudem erneut von der Europäischen Kommission notifiziert werden.

Bis zu einer erneuten Genehmigung müssen Netzbetreiber das sog. beihilferechtliche Vollzugsverbot beachten und können die begünstigende Regel des § 61 b Nr. 2 EEG 2017 nicht mehr anwenden. Nähere Informationen zu den konkreten Auswirkungen für Netzbetreiber und KWK-Anlagenbetreiber können Sie dem Geschäftsführerbrief des VKU entnehmen.

Die geschilderte Situation ist unseres Erachtens unter dem Gesichtspunkt der Investitionssicherheit untragbar. Wir werden uns daher für eine schnelle Neuregelung einsetzen und bitten Sie, sich am Rückmeldeprozess des VKU zu beteiligen.

Den Geschäftsführerbrief erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.

  1. Prüfung Zahlungsvorbehalt beim Einsatz multivalenter Speicher
  2. Elektronisches Transparenzregister
  3. Ziele im Bereich der Windkraft werden nicht erreicht: Presseartikel Stuttgarter Zeitung und Musterschreiben
  4. ARGE-Stellungnahme zu Positionspapieren der IHK-Ostwürttemberg

Seite 34 von 52

  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38

Zurück zur Startseite

  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Impressum
Start
Über uns
    Der Verband
    Historie
    Ansprechpartner
    Mitgliedsunternehmen
    Mitglied werden
Service
    Infoservice & Arbeitshilfen
    Musterverträge
    Preisvorteile
    Teams
    Prozesskostengemeinschaft
    EDL-G
    ARGE-Partner-Liste
Veranstaltungen
    Workshops
    ARGE-Meetings
    Mitgliedsversammlung
Kontakt
    Kontakt
    Anfahrt
    Datenschutz
    Impressum
copyright © 2025 – ARGEnergie e. V. – Alle Rechte vorbehalten – designed by Hüper