Mitgliederinformation Wettbewerbsrecht - Strom - und Gasvertrieb
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Im Jahr 2016 hat das Hamburger Büro der Wettbewerbszentrale zahlreiche Beratungsanfragen von ihren Mitgliedern aus der Energiewirtschaft erhalten, genauso wie Beschwerden, die die Werbe- und Vertriebspraktiken der Mitbewerber betrafen.
Über einige der in der Praxis relevanten Verfahren möchten wir Sie gerne Informieren.
1. Irreführende Werbung mit Neukundenboni
2. Fehlende Stromkennzeichnung, § 42 EnWG
3. Unbundling, §§ 7 ff. EnWG
4. Belästigende Telefonwerbung, § 7 UWG
5. Aggressive Neukundenakquise, § 4a UWG
Informationen über diese Verfahren erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
Elektronischer Fristenkalender 2017 für Strom und Gas
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Im Jahr 2016 haben wir Ihnen bereits eine kostenlose Version des Fristenkalenders in den Sparten Strom und Gas zur Verfügung gestellt.
Damit Sie im Jahr 2017 regelmäßig und zuverlässig über sämtliche einzuhaltende Fristen im Strom und im Gas informiert werden, bietet der ARGEnergie e.V. exklusiv für seine Mitgliedsunternehmen auch in diesem Jahr einen elektronischen Fristenkalender für die Marktteilnehmer in beiden Sparten an.
Der Fristenkalender des ARGEnergie e.V. zeichnet sich besonders durch seine aussagekräftige und detaillierte Gestaltung aus:
- Ausführliche Beschreibung der Fristen
- Akteure werden in den Terminen zu den Fristen explizit benannt
- Bezug zu den betroffenen Liefermonaten in den einzuhaltenden Fristen
- Termine zu Fristen kommen nur an Werktagen laut BDEW-Kalender vor (z.B. M+2M-10WT-1KT)
- Link zu den aktuell geltenden Vorschriften in jedem Termin
Die Dateien für den elektronischen Fristenkalender erhalten die Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
Musterlieferverträge RLM (Strom/Gas)
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Wie 2014, haben wir auch in diesem Jahr die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (BBH) angefragt, unseren Mitgliedsunternehmen ein Angebot zum Bezug der BBH-Musterlieferverträge für Strom und Gas für leistungsgemessene Gewerbekunden zu unterbreiten. In den vergangen zwei Jahren gab es viele neue sprachliche und regulatorische Vorgaben sowie neue Gerichtsurteile, die eine Anpassung von Verträgen notwendig erscheinen lassen.
Näheres zu Erwerb der Musterverträge erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Vorbehaltsschreiben Netzanschlussvertrag Strom mit der Netze BW
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Schon im Jahr 2015 hat der ARGEnergie e.V. das Team „Netzanschlussvertrag Strom mit der Netze BW“ gebildet. Hintergrund war, dass die Netze BW einen neuen Netzanschlussvertrag Strom zum Einsatz gebracht haben, welcher für die Verwendung einer Vertragsherstellung zwischen der Netze BW und einem nachgelagerten Verteilnetzbetreiber eingesetzt werden sollte. Aufgrund einiger Punkte und Formulierungen war der Netzanschlussvertrag Strom der Netze BW für Verteilnetzbetreiber jedoch nicht akzeptabel.
Durch mehrere Verhandlungsgespräche sowie einem Vor-Ort-Termin bei der Netze BW konnte unser Team einige kritische Punkte aus dem damaligen Netzanschlussvertrag Strom entfernen oder so abändern lassen, dass sie für Verteilnetzbetreiber grundsätzlich annehmbar sind.
Nach einer umgehenden Prüfung des Netzanschlussvertrags durch die Teilnehmer des Teams sowie der uns in dieser Angelegenheit vertretenden Anwaltskanzlei Rödl & Partner, in Person der Rechtsanwältin Heike Viole, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass auch dieser Vertrag nur unter Vorbehalt einiger Punkte unterschrieben werden sollte, da nicht alle kritischen Punkte zum Vorteil der Verteilnetzbetreiber verhandelt werden konnten.
Näheres zum Netzanschlussvertrag Strom mit der Netze BW und dem Vorbehaltsschreiben erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..