Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote gültig ab 01.01.2018
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Seit Mitte Oktober 2017 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die jeweilige Höhe der ab 01. Januar 2018 gültigen Umlagen veröffentlicht.
Über alle Veränderungen hinweg kann eine Kostenreduktion von in Summe netto -0,129 ct/kWh festgestellt werden.
Ab sofort gibt es nun die aktualisierte Fassung des Faltblattes zur neuen Staatslast „Ihre Stromversorgung – Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast), gültig ab 01.01.2018“ des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V.
Die übersichtliche Darstellung der Staatsquote, inkl. Hintergrundinformationen, dürfen Sie gerne für die Kommunikation mit Ihren Kunden, der Politik, der Presse sowie zur internen Verwendung.
Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Mustervertrag LiFA
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Am 24. Oktober 2017 fand das ARGE-Meeting „LiFA Gas“ in Heidenheim statt. Im Zuge des Meetings wurden zentrale Punkte, die bei der Ausschreibung der abschaltbaren Lasten zu beachten sind, diskutiert. Für den intensiven Informationsaustausch möchten wir allen Teilnehmern danken.
Im Zuge dieses Austauschs wurde unter anderem der Bedarf an einem überarbeiteten Vertrag zwischen VNB und abschaltbarem Kunden deutlich.
In Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) können wir Ihnen die Überarbeitung des ursprünglich von der terranets bw GmbH zur Verfügung gestellten Vertrags kostenfrei anbieten, der das Verhältnis zwischen VNB und abschaltbarem Kunden regelt. Sie finden den Mustervertrag im Word-Format in den Anlagen dieses Rundschreibens.
Das ursprüngliche Muster der terranets bw GmbH wurde, soweit notwendig, im Änderungsmodus ergänzt. So können Sie nachvollziehen, was BBH als Ergänzung empfiehlt. Vor dem Versenden an die jeweiligen Kunden müssten die gewünschten Änderungen angenommen bzw. die ungewünschten Änderungen abgelehnt und die Anmerkungen in den Fußnoten entfernt werden.
Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Besuch von Herrn Minister Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima & Energiewirtschaft in Heidenheim
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Im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 erhielten wir in dieser Woche, am Montag, den 11.09.2017, die Chance, Herrn Minister Franz Untersteller zu einem energiewirtschaftlichen Gespräch bei uns in Heidenheim zu begrüßen.
Dabei konnten wir ihm nicht nur unseren ARGEnergie e.V. vorstellen, sondern auch Kritikpunkte an der Erneuerbare Energien-Politik mit ihm diskutieren. Dabei unterstützte Herr Untersteller insbesondere unsere Forderung zur Nachbesserung am Ausschreibungsmechanismus bei der Windenergie und prognostizierte eine Neuauflage des EEG für die Zeit nach der Bundestagswahl.
Es war ein insgesamt sehr gelungener Termin, der unseren Verband im politischen Stuttgart weiter bekannt machen dürfte.
Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG: ARGE-Stellungnahme
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Im August haben wir Sie mit unserem Rundschreiben 87-2017 über die Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG informiert.
Kernaussage der Auslegungsgrundsätze ist, dass auch der grundzuständige Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zum Netzbetrieb gehöre und aus diesem Grund auch vollständig den Entflechtungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 6 ff. EnWG) unterliege.
Die zweite Kernaussage der Regulierungsbehörden hat ggf. größere Auswirkungen: Danach soll die Ausprägung der Rolle des dritten (wettbewerblichen) Messstellenbetreibers nicht in derselben juristischen Person möglich sein, in der auch der Netzbetreiber bzw. grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) angesiedelt ist.
Wie angekündigt, haben wir uns Ende der vergangenen Woche mit einer ARGE-Stellungnahmen an die BNetzA und die Landesregulierungsbehörde gewandt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.
Im August haben wir Sie mit unserem Rundschreiben 87-2017 über die Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG informiert.
Kernaussage der Auslegungsgrundsätze ist, dass auch der grundzuständige Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zum Netzbetrieb gehöre und aus diesem Grund auch vollständig den Entflechtungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 6 ff. EnWG) unterliege.
Die zweite Kernaussage der Regulierungsbehörden hat ggf. größere Auswirkungen: Danach soll die Ausprägung der Rolle des dritten (wettbewerblichen) Messstellenbetreibers nicht in derselben juristischen Person möglich sein, in der auch der Netzbetreiber bzw. grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) angesiedelt ist.
Wie angekündigt, haben wir uns Ende der vergangenen Woche mit einer ARGE-Stellungnahmen an die BNetzA und die Landesregulierungsbehörde gewandt.