Fragen-und Antwortenkatalog zum Messstellenbetriebsgesetz und zur Elektromobilität
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Die Elektromobilität sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind Themen, die die kommunalen Energieversorger derzeit stark beschäftigen. Da im Bereich der E-Mob und der Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes bisher wenig praktisches Know-how vorliegt, erhalten wir momentan viele Anfragen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, für beide Themen jeweils einen Fragen– und Antwortenkatalog (FAQ-Katalog) zu erstellen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns Ihre Fragen, die sich Ihnen in diesen beiden Bereichen aktuell stellen, zukommen zu lassen. Wir werden diese bündeln, ggf. priorisieren und an einen externen Berater zur Beantwortung weitergeben. Selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss den FAQ-Katalog per Rundschreiben.
Ihre Fragen können Sie ganz einfach an die Email-Adresse
Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Erhöhung der finalen Netzentgelte für das Jahr 2018 durch die terranets bw GmbH
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Am 30.09.2017 hat die terranets bw GmbH (terranets) auf ihrer Internetseite zunächst die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2018 mit einer Höhe von 3,616 €/kWh/h/a angegeben. Nachdem die terranets damit ihrer Pflicht als Betreiber von Energieversorgungsunternehmen von – zumindest vorläufigen – Netzentgelten zum 15.10.2017 nachgekommen ist, hat sie am 01.12.2017 auf ihrer Internetseite die finalen Netzentgelte für das Jahr 2018 mit einer Höhe von 4,414 €/kWh/h/a veröffentlicht.
Im Vergleich zu den zuvor veröffentlichten vorläufigen Netzentgelten haben sich die finalen Netzentgelte zusammen mit dem Preis für Messung, Messstellenbetrieb, Biogaswälzung und Marktraumumstellung insgesamt um ca. 17 % und damit deutlich erhöht. Für Ihre Vertriebe hat dies spürbare wirtschaftliche Auswirkungen, die im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs nach unserer Auffassung auch vermieden werden könnten.
Die terranets liefert nun mit Ihrem Vorgehen ein praktisches Beispiel für die oben geschilderte Situation. Wir haben uns daher – neben einem Schreiben mit der Bitte um begründeten Nachweis an die terranets – erneut an die LRegB gewandt, um unserem Anliegen durch das praktische Beispiel weiteres Gewicht zu verleihen.
Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
KWKG Mitteilung selbstverbrauchte Strommengen
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Mit unserem Rundschreiben 16-2016 haben wir Sie über das damals gültige KWKG 2016 informiert und Sie unter anderem auch auf die Informationspflichten bzgl. der Inanspruchnahme begünstigter Umlagesätze hingewiesen. Das KWKG wurde am 22. Dezember 2016 erneut novelliert.
Bei der Geschäfsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie ein ergänztes Musterschreiben sowie das hierzu passende Musterformular mit dem Sie Ihre Kunden wieder proaktiv anschreiben können. Diese neuen Dokumente ersetzen die Dokumente aus dem Jahr 2016.
Update Musterlieferverträge Strom und Gas
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Wie in den letzten Jahren bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, Ihre Musterlieferverträge in den Sparten Strom und Gas auf den neuesten Stand zu bringen. Das Update der Musterlieferverträge passt diese an gesetzliche bzw. verordnungsrechtliche Neuerungen an.
Mitgliedsunternehmen, die unsere PWC-Musterlieferverträge bereits in den Jahren 2010 bis 2016 erworben haben, bieten wir ein kostenfreies Update der Verträge an. Bitte senden Sie uns bei Interesse die beiliegende FAX-Antwort zurück. Sobald wir Ihre Rückmeldung vorliegen haben, versenden wir die Verträge i. d. R. am darauffolgenden Werktag.
Desweiteren wurde unser Vertragspaket in diesem Jahr in beiden Sparten noch um folgende Verträge mit absolutem Festpreis und Verträge mit relativem Festpreis erweitert.
Diese neuen Bestandteile erhalten Sie bei einer Neubestellung sowie beim Update des bisherigen Vertragspakets kostenlos zur Verfügung gestellt.
Näheres zum Erwerb der Musterverträge Mieterstrom erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..