ARGEnergie e.V.
  • Start
  • Über uns
    • Der Verband
    • Historie
    • Ansprechpartner
    • Mitgliedsunternehmen
    • Mitglied werden
  • Service
    • Infoservice & Arbeitshilfen
    • Musterverträge
    • Preisvorteile
    • Teams
    • Prozesskostengemeinschaft
    • EDL-G
    • ARGE-Partner-Liste
  • Veranstaltungen
    • Workshops
    • ARGE-Meetings
    • Mitgliedsversammlung
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Anfahrt
    • Datenschutz
    • Impressum
Aktuelle Entwicklungen bei den individuellen Netzentgelten nach §19 Abs. 3 Strom NEV in der Niederspannung

Aktuelle Entwicklungen bei den individuellen Netzentgelten nach §19 Abs. 3 Strom NEV in der Niederspannung

Details
21. März 2018

Zum Thema individuelles Netzentgelt wegen singulärer Betriebsmittelnutzung nach § 19 Abs. 3 StromNEV gab es in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen von energiewirtschaftlichen Beratungsunternehmen, die deutschlandweit für verschiedene Letztverbraucher in Niederspannung (insbesondere Fast Food Restaurants und Supermarktketten) versuchen, von Netzbetreibern individuelle Netzentgelte für die Zukunft und Vergangenheit zu fordern.

Wir haben die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held damit beauftragt uns eine rechtliche Einordnung sowie eine Handlungsempfehlung zu erstellen. Diese erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..


 

 

Erfolg der gemeinsamen Prozesskostengemeinschaft Eigenkapitalzinssätze

Erfolg der gemeinsamen Prozesskostengemeinschaft Eigenkapitalzinssätze

Details
21. März 2018

Am 22. März 2018 verkündete das Oberlandesgericht Düsseldorf seinen Beschluss zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze der BNetzA für Strom- und Gasnetzbetreiber. Demnach kommt das OLG Düsseldorf zum Entschluss, dass die Festlegung der BnetzA die Marktrisiken des Netzgeschäfts nicht hinreichend berücksichtigt, was eine rechtsfehlerhafte zu niedrige Bemessung zur Folge hat.

Somit ist das OLG Düsseldorf, wie es sich bereits in den Verhandlungen Mitte Januar abgezeichnet hat, der Argumentation auch unserer gemeinsamen Prozesskostengemeinschaft mit Becker Büttner Held gefolgt. Das Ergebnis bedeutet für die BNetzA, dass sie die Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsbehörde neu berechnen muss.

Die BNetzA hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden ob Sie Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen wollen oder nicht.

Nähere Informationen können Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten.


 

 

Erhöhung der finalen Netzentgelte für das Jahr 2018 durch die terranets bw GmbH

Fragen-und Antwortenkatalog zum Messstellenbetriebsgesetz und zur Elektromobilität

Details
09. März 2018

Die Elektromobilität sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind Themen, die die kommunalen Energieversorger derzeit stark beschäftigen. Da im Bereich der E-Mob und der Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes bisher wenig praktisches Know-how vorliegt, erhalten wir momentan viele Anfragen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, für beide Themen jeweils einen Fragen– und Antwortenkatalog (FAQ-Katalog) zu erstellen.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns Ihre Fragen, die sich Ihnen in diesen beiden Bereichen aktuell stellen, zukommen zu lassen. Wir werden diese bündeln, ggf. priorisieren und an einen externen Berater zur Beantwortung weitergeben. Selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss den FAQ-Katalog per Rundschreiben.

Ihre Fragen können Sie ganz einfach an die Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Bitte beachten Sie, dass der Einsendeschluss für Ihre Fragen bereits der 16. März 2018 ist. Dieser enge Zeitkorridor soll einer zeitnahen Beantwortung der Fragen dienen.

Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..


 

 

Erhöhung der finalen Netzentgelte für das Jahr 2018 durch die terranets bw GmbH

Erhöhung der finalen Netzentgelte für das Jahr 2018 durch die terranets bw GmbH

Details
22. Januar 2018

Am 30.09.2017 hat die terranets bw GmbH (terranets) auf ihrer Internetseite zunächst die vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2018 mit einer Höhe von 3,616 €/kWh/h/a angegeben. Nachdem die terranets damit ihrer Pflicht als Betreiber von Energieversorgungsunternehmen von – zumindest vorläufigen – Netzentgelten zum 15.10.2017 nachgekommen ist, hat sie am 01.12.2017 auf ihrer Internetseite die finalen Netzentgelte für das Jahr 2018 mit einer Höhe von 4,414 €/kWh/h/a veröffentlicht.

Im Vergleich zu den zuvor veröffentlichten vorläufigen Netzentgelten haben sich die finalen Netzentgelte zusammen mit dem Preis für Messung, Messstellenbetrieb, Biogaswälzung und Marktraumumstellung insgesamt um ca. 17 % und damit deutlich erhöht. Für Ihre Vertriebe hat dies spürbare wirtschaftliche Auswirkungen, die im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs nach unserer Auffassung auch vermieden werden könnten.

Die terranets liefert nun mit Ihrem Vorgehen ein praktisches Beispiel für die oben geschilderte Situation. Wir haben uns daher – neben einem Schreiben mit der Bitte um begründeten Nachweis an die terranets – erneut an die LRegB gewandt, um unserem Anliegen durch das praktische Beispiel weiteres Gewicht zu verleihen.

Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..


 

 

  1. KWKG Mitteilung selbstverbrauchte Strommengen
  2. Update Musterlieferverträge Strom und Gas
  3. Wichtige Informationen zur Elektromobilität
  4. Elektronischer Fristenkalender Strom und Gas

Seite 31 von 50

  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35

Zurück zur Startseite

  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Impressum
Start
Über uns
    Der Verband
    Historie
    Ansprechpartner
    Mitgliedsunternehmen
    Mitglied werden
Service
    Infoservice & Arbeitshilfen
    Musterverträge
    Preisvorteile
    Teams
    Prozesskostengemeinschaft
    EDL-G
    ARGE-Partner-Liste
Veranstaltungen
    Workshops
    ARGE-Meetings
    Mitgliedsversammlung
Kontakt
    Kontakt
    Anfahrt
    Datenschutz
    Impressum
copyright © 2025 – ARGEnergie e. V. – Alle Rechte vorbehalten – designed by Hüper