ARGEnergie e.V.
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Weitere Musterformulare zum Datenschutz

Weitere Musterformulare zum Datenschutz

Details
04. Mai 2018

Nur noch wenige Wochen, dann müssen Sie die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 umsetzen. Eine so genannte „Schonfrist“ zur Umsetzung gibt es nicht.

Neben der Anpassung von Formularen und Verträgen müssen Sie zur Erfüllung der neuen Vorgaben vor allem die Vorhaltung und Pflege bestimmter „Grundlagendokumente“ sicherstellen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der neu eingeführten Rechenschaftspflicht aus Art. 5 DS-GVO sowie der hohen Bußgeldandrohung.

Folgende Dokumente haben wir Ihnen über unsere Verbände bereits zur Verfügung gestellt:

  • Musterverzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Musterdatenschutzrichtlinie

Die neuen Musterformulare bestehen aus:

  • Musterformular zur Benennung des Datenschutzbeauftragten (intern und extern)
  • Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach Art. 28 DS-GVO
  • Verpflichtungserklärung für Mitarbeiter und Dienstleister, die keine Auftragsverarbeiter sind
  • Muster-Formulierung zur Erfüllung der Informationspflichten aus Art. 12 ff. DS-GVO
  • Datenschutzerklärung und Impressum für die Website 

Sollten Sie Fragen zum Thema Datenschutz, zum Meeting oder den Musterformularen haben steht Ihnen die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. gerne zur Verfügung.


 

 

Mustervertragspaket Dienstleistungen Kaskade & Stand der Umsetzung der Kaskade nach §§ 13, 14 EnWG

Mustervertragspaket Dienstleistungen Kaskade & Stand der Umsetzung der Kaskade nach §§ 13, 14 EnWG

Details
08. Mai 2018

Seit dem Inkrafttreten der Anwendungsregel VDE-AR-N 4140 "Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen" im Februar 2017 sind die Vorgaben zur Kaskade durch die Netzbetreiber "so schnell wie möglich" umzusetzen. Die Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ausgeführt werden sollen, erstrecken sich auf die folgenden Unterkategorien:

  • Operative Kaskade
  • Informatorische Kaskade
  • Vertragliche Vereinbarungen zwischen vor- und nachgelagertem Netzbetreiber.

Mit der Einhaltung der in der Anwendungsregel aufgeführten Vorgaben zur Umsetzung der Kaskade kann sich der Netzbetreiber im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung darauf berufen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik realisiert zu haben. Darüber hinaus muss bis zum Februar 2019 die Einhaltung der "Kaskadenstufenzeit" von 12 Minuten gewährleistet werden. Andernfalls könnten Haftungsrisiken entstehen.

Daher bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung der VDE-Anwendungsregel an. Bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie zunächst ein Mustervertragspaket für die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von Netzbetreibern bei der Erfüllung von Maßnahmen im Rahmen der Systemverantwortung.

Des weiteren wollen wir Sie mit einem Netzwerkmodell als Unterstützung zur Umsetzung der Maßnahmen der VDE Anwendungsregel 4140 "Kaskade" unterstützen. Die Auftaktveranstaltung zum Netzwerkmodell findet am 04. Juli 2018 statt.

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. gerne zur Verfügung.

Umfrage zum Thema Datenschutz; AK Datenschutz des ARGE DV e.V.

Umfrage zum Thema Datenschutz; AK Datenschutz des ARGE DV e.V.

Details
14. Mai 2018

Die Uhr tickt. Ab 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, anzuwenden. Für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen haben wir Ihnen bereits wichtige Musterdokumente zur Verfügung gestellt.

Energieversorgungsunternehmen müssen mit sehr vielen personenbezogenen Daten umgehen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen empfindliche Bußgelder. Deshalb möchte unser Schwesterverband, der ARGE DV e.V., auch künftig dieses Thema begleiten und plant einen Arbeitskreis "Datenschutz" einzurichten.

Dort soll etwa 2-mal im Jahr über aktuelle Entwicklungen und Schwerpunktthemen informiert werden. Wissenstransfer kann betrieben, Checklisten entwickelt und praxisnahe, bezahlbare Lösungen können gefunden werden. Außerdem ist es ein guter Rahmen für Datenschutz-beauftrage, die sich mit anderen Mitgliedsunternehmen und Fachleuten vernetzen möchten.

Um zu eruieren, in wie weit Interesse an einem solchen Arbeitskreis besteht, bitten wir Sie an einer Umfrage des ARGE DV e.V. teil zu nehmen.

Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

 

Plug-In-PV Anlagen; Aufnahme in die ergänzenden Bedingungen

Plug-In-PV Anlagen; Aufnahme in die ergänzenden Bedingungen

Details
25. Mai 2018

Seit der Markteinführung von Kleinst-Solarsystemen, auch als „Balkon-PV“ oder „Plug-In-PV“ bekannt, hat es einigen Streit zwischen den Verkäufern solcher Anlagen und verschiedenen Netzbetreibern gegeben.

Aus diesem Grund hat der VDE bereits 2017 damit begonnen, die DIN-Norm für den „Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen, einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz“ zu überarbeiten (DIN VDE V 0100-551-1). Diese Norm ist nun im Mai 2018 als sog. Vornorm erschienen. Darin werden Erzeugungsanlagen mit einer speziellen Steckvorrichtung gem. VDE 0628-1 unter bestimmten Bedingungen zugelassen. 

Parallel wird derzeit die VDE AR 4105 erarbeitet, die voraussichtlich ab Herbst den Anschluss dieser Erzeugungsanlagen mit spezieller Steckvorrichtung bis zu einer Leistung < 600VA ohne Anmeldung zulassen wird.

Damit auch Sie sich gegen die Risiken, die durch den Betrieb von Plug-In PV-Anlagen und deren Installation durch Laien entstehen können, absichern und einen Überblick über die Anzahl der installierten Anlagen behalten, empfehlen wir, dass Sie Ihre ergänzenden Bedingungen zum Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz ergänzen.

Einen Mustertext sowie weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

 

  1. Cash-Back-Aktion bei der ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH
  2. Umfrage Bereitschaftdienst
  3. Auswirkungen des KWKG 2017 auf den Betrieb der Straßenbeleuchtung
  4. Fragen- und Antwortenkatalog zum Messstellenbetriebsgesetz und zur Elektromobilität

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