Überprüfung der Definition von KMU: Teilnahme an der EU-Konsultation

Die EU-Kommission überprüft derzeit die Definition von KMU (kleinen und mittleren Unternehmen). Die aktuelle KMU-Definition stammt aus dem Mai 2003 und führt teilweise zu einer Benachteiligung kommunaler Unternehmen. Stadtwerke, die zu mindestens 25 % unmittelbar oder mittelbar der öffentlichen Hand gehören, zählen nicht zu den KMU.

Dies führt unter anderem dazu, dass manche Unternehmen bestimmte strom- und energiesteuerliche Entlastungsmöglichkeiten nicht wahrnehmen können und mit bürokratischen Belastungen, zum Beispiel bei der Durchführung von Energieaudits, zusätzlich belastet werden.

Wir werden daher als ARGEnergie e.V. an der Konsultation teilnehmen und bitten auch um Ihre Unterstützung. Durch eine starke Beteiligung unserer Mitgliedsunternehmen verstärken wir unsere Position.