BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Mit dem Ende der Sommerferien beginnt die Saison der Hallen- und Freizeitbäder. Zeit für die Badbetreiber die Haus- und Badeordnung zu aktualisieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu Beginn dieses Jahres stattgefundenen Abmahnwelle ein wichtiger Schritt.

Die Haus- und Badeordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Badbetreiber und seinem Kunden, dem Bad- oder Saunagast. Sie regelt Pflichten, aber auch Einschränkungen von Kunde und Betreiber. Für den Betreiber ist die Haus- und Badeordnung zudem vor allem eine Grundlage, eventuelle Haftungsansprüche von Kunden oder Dritten abzuwehren.

Wir haben die Haus- und Badeordnung des Schenkenseebads in Schwäbisch Hall erhalten, die Sie nach Rücksprache mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall gerne als Vorlage verwenden dürfen. Sie stimmt zum größten Teil mit den Regelungen des Musters der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. überein.

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Vorlage in jedem Fall noch auf Ihre Situation vor Ort anpassen und ggf. anschließend juristisch prüfen lassen müssen.

Sofern Sie Interesse an dieser Vorlage haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden. Wir sagen herzlichen Dank an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und das Team des Schenkenseebads.