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Musterformular zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes

Angebot Musterverträge Mieterstrom

Details
31. August 2017

Am 29. Juni 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Dieses Gesetz soll es zunächst Mietern und Wohnungseigentümern ermöglichen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen.

Es eröffnet sich hierdurch jedoch auch ein neues Geschäftsfeld für Stadtwerke. Vermieter kommen als Lieferant von Mieterstrom nicht in Frage, da die für sie bestehenden steuerlichen Hindernisse nicht beseitigt wurden. Vielmehr benötigen sie in der Regel Partner, die mit dem Metier der Stromerzeugung, -lieferung und der Abrechnung vertraut sind. Bei richtiger Herangehensweise können Mieterstromprojekte für alle Beteiligten profitabel sein. Der im Gebäude erzeugte Strom ist frei von Netzentgelten, netzgebundenen Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Lediglich EEG-Umlage und Umsatzsteuer fallen an.

Zentrales Werkzeug hierfür sind funktionierende Mieterstromverträge, die wir Ihnen im Rahmen einer gebündelten Beschaffung mit gestaffelten Preisen anbieten möchten.

Näheres zum Erwerb der Musterverträge Mieterstrom erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

ARGEnergie e.V. vernetzt sich weiter: Mitgliedschaft im VfeW

ARGEnergie e.V. vernetzt sich weiter: Mitgliedschaft im VfeW

Details
12. April 2017

In der letzten Woche hat sich unser ARGE-Netzwerk um einen wichtigen, strategischen Partner erweitert: Der VfEW hat in seiner Präsidiumssitzung vom 05. April 2017 die Aufnahme unseres Verbandes in die Landesgruppenorganisation des BDEW beschlossen.

Damit können wir die Interessen der kommunalen Stadtwerke und der kleinen, regionalen Energieversorgungsunternehmen auch im wichtigsten Branchenverband der Energiewirtschaft platzieren und eine Brücke zwischen VKU und VfeW schlagen. Im VKU sind wir als ARGEnergie e.V. bereits seit einigen Jahren aktiv.

Die zentralen Anliegen, die uns aktuell am Herzen liegen, betreffen unter anderem die Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes und die weitere Entwicklung im Bereich Pooling. Gerne können Sie uns auch Ihre Themen nennen, die wir anschließend in die Verbandsgremien des VfeW oder VKU und damit in die politische Meinungsbildung einspielen.

 

Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS)

Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS)

Details
28. April 2017

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in naher Zukunft deutlich zu verringern. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien sollen Energieeinsparmaßnahmen der Erreichung dieses Ziels dienen.

Ein systematisches Energiemanagement ist ein geeignetes Instrument, mit dem die Energieeffizienz in Unternehmen kontinuierlich verbessert werden kann. Aufgrund der erzielbaren Kostenentlastungen durch den geringeren Energieverbrauch stärkt es nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern senkt zusätzlich noch den Ausstoß an Treibhausgasen.

Um ein systematisches Energiemanagement zu implementieren, bedarf es einem genauen Überblick über die verschiedenen Energieströme im Unternehmen. Diese Daten können durch die Einführung eines EnMS erhoben werden.

Als regionaler Energieversorger können Sie die oben genannten Vorteile nicht nur für Ihr EVU nutzen, sondern über die EnMS-Beratung Ihrer Kunden die Kundenbindung nachhaltig stärken. Außerdem ist die Einführung eines EnMS oder eines alternativen Systems (bei KMU) Grundlage für die Gewährung des Spitzenausgleichs.

Wie handhaben Sie das Thema EnMS in Ihrem Unternehmen? Haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits ein EnMS eingeführt? Haben Sie Interesse an einem gebündelten Angebot zur Einführung eines EnMS oder einem Workshop zur Thematik?

Ihre Antwort können Sie uns ganz einfach per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mitteilen. Vielen Dank!

 

Konsultationsverfahren TAR Niederspannung: ARGEnergie e.V. prüft Teilnahme

Konsultationsverfahren TAR Niederspannung: ARGEnergie e.V. prüft Teilnahme

Details
30. Mai 2017

Am 28. April 2017 hat die Konsultation zur Anwendungsregel E VDE-AR-N 4100 – kurz „Technische Anschlussregeln (TAR) Niederspannung“ – begonnen. Die TAR Niederspannung stellen die technischen Mindestanforderungen an Netzbetreiber dar und spielen daher in der Praxis eine wichtige Rolle.

Parallel hat der BDEW mit der Erarbeitung eines neuen Bundesmusterwortlautes für die TAB Niederspannung begonnen, da sich die TAR auch auf die TAB auswirken.

Gemeinsam mit den Experten prüfen wir aktuell die Teilnahme des ARGEnergie e.V. an der Konsultation zur Neufassung der TAR, sodass Sie auf die Einreichung einer eigenen Stellungnahme ggf. verzichten können.

Nach Ende der Prüfung – rechtzeitig vor Ablauf der Einspruchsfrist am 28. Juni 2017 – geben wir Ihnen selbstverständlich Rückmeldung, ob wir uns als Verband beteiligen.

 

  1. Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote 2017
  2. Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Stadtwerken
  3. KWKG 2016 erhält beihilferechtliche Genehmigung
  4. Update Musterlieferverträge Strom und Gas

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