Musterdokumente Konzessionsbewerbung
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Zwischen Dezember 2016 und März 2017 fand unsere kostenfreie Workshopreihe zur gezielten Vorbereitung auf anstehende Konzessionsbewerbungsverfahren statt – drei durchweg positive Veranstaltungen, zu denen wir die Teilnehmer in Heidenheim und Sindelfingen begrüßen konnten. Wir bedanken uns bei allen für die konstruktive Teamarbeit und die interessanten Impulse.
Auf Anregung der Teammitglieder hat Rödl & Partner ein Musterdokument „Netzbewirtschaftungskonzept“ sowie ein Musterdokument „Konzessionsvertrag“ entworfen. Ergänzt werden diese Dokumente von einer Checkliste zur bestmöglichsten Vorbereitung auf anstehende Verfahren.
Nähere Informationen sowie die Musterdokumente erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. . Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Social Media Guidelines
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Mit unserem Rundschreiben 29-2017 haben wir Ihnen bereits ein Gestaltungsraster zur Erstellung einer Betriebsvereinbarung mit Regelungen zur Nutzung mobiler Endgeräte im betrieblichen Alltag zur Verfügung gestellt.
Ergänzend hierzu erhalten Sie nun, wie versprochen, unsere ausführlichen Social Media Guidelines (SMG), mit denen Sie Ihren Mitarbeitern Empfehlungen für den Umgang mit sozialen Medien an die Hand geben können. Sie erhalten die Dateien im bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Die SMG stehen als Textbausteine zur Verfügung, sodass Sie individuell entscheiden können, welche Informationen für Sie relevant sind und diese anschließend in einer Geschäftsanweisung oder Richtlinie passend für Ihr Unternehmen zusammenstellen können.
Pooling Bestätigungserklärung Netze BW
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Wir haben Sie bereits mehrfach über den Erfolg unserer Prozesskostengemeinschaft Pooling informiert, die wir mit der Entscheidung der Netze BW, das Urteil des OLG Düsseldorf zu akzeptieren, abgeschlossen haben.
Aus dem Kreis der Mitgliedsunternehmen der PKG Pooling erreichte uns nun eine Bestätigungserklärung der Netze BW, die eventuell auch Ihr Unternehmen erhalten könnte.
Wir haben das Dokument von BBH juristisch prüfen lassen und können Ihnen die folgende Handlungsempfehlung weitergeben.
Sie erhalten die Handlungsempfehlungen sowie ein Musterantwortschreiben bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
Umsatzsteuerliche Behandlung des Gemeinderabatts
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Mit Schreiben vom 24.05.2017 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Gemeinderabatts als zusätzliches Entgelt abschließend geäußert.
Überraschend hat sich das BMF jetzt, entgegen jahrzehntelanger Praxis, entschieden, eine Klarstellung für die Bewertung des Gemeinderabatts als tauschähnlichen Umsatz zu veröffentlichen. Für die ursprünglich in Aussicht gestellte Nichtbeanstandungsregelung für die Vergangenheit, sieht das BMF keinen Raum mehr. Die Rechtsauffassung des BMF ist jedoch nicht unumstritten. Ob ein finanzgerichtliches (Muster-) Verfahren angestrengt wird, bleibt abzuwarten.
Näheres sowie eine Handlungsempfehlung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
- ARGE-Stellungnahme im Anhörungsverfahren nach § 67 EnWG und Festlegung Datenerhebung Strom
- NEMoG: Auswirkungen auf Verteilnetzbetreiber
- Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor: Begleitschreiben zu den am 14. Juli 2017 übersandten Daten
- Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG