Mit dem EEG 2017 wurde das so genannte Mieterstrommodell etabliert. Seit der Novelle zum EEG 2021 gewinnt es zunehmend an Bedeutung, da die Rahmenbedingungen nochmals deutlich verbessert wurden.

 

Ziel im Mieterstrom ist es, Anreize für den Ausbau der Solarenergie zu setzen und Mietparteien von Solarstrom vom eigenen Hausdach profitieren zu lassen. In diesem Modell wird Strom in einer PV-Anlage auf einem Wohngebäude erzeugt und von dort direkt, das heißt ohne Netzdurchleitung, an Letztverbrauchende in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht.