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Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Stellungnahme Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetze

Details
24. August 2021

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14.07.2021 zwei getrennte Verfahren zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode eingeleitet. Die bislang vorgesehenen Zinssätze der BNetzA liegen mit mindestens 4,59% im Strom sowie 3,03% im Gas deutlich unter den Sätzen der dritten Regulierungsperiode mit 6,91% bzw. 5,12%.

Vor dem Hintergrund großer zukünftiger Herausforderungen im Rahmen der Energiewende, welche sowohl Gas- wie auch Stromnetze massiv beeinflussen und neue Investitionen erfordern werden, halten wir diese Zinssätze für zu niedrig.

Der ARGEnergie e.V. hat Stellungnahme bei der BNetzA abgegeben und diese den Mitgliedsunternehmen zur Einreichung bereitgestellt.

 

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

UFLA Haftungsfragen Merkblatt

Details
08. Juni 2021

zum 01.04.2021 ist die neue VDE-AR-N 4142 in Kraft getreten, die den bisherigen sog. 5-Stufen-Plan für die automatische Frequenzentlastung (AFE) zukünftig durch ein Abwurfkonzept mit 10 Stufen (sog. automatischer unterfrequenzabhängiger Lastabwurf, kurz UFLA) ersetzt.

Da das Thema komplex ist, haben wir für unsere Mitglieder ein Merkblatt zu Haftungsfragen rund um den UFLA anfertigen lassen. Dieses wurde in Form eines Rundschreibens an unsere Mitgliedsunternehmen versandt. Anliegen des Merkblatts ist es, mögliche Haftungsrisiken zusammengefasst und gut zugänglich darzustellen.

Das Merkblatt erhalten Sie auf der Geschäftsstelle.

 

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Anschreiben an Anlagenbetreiber Redispatch 2.0

Details
31. Mai 2021

Der Einführungsterrmin für den Redispatch 2.0. am 01.10.2021 rückt näher. In diesem Zusammenhang haben wir unseren Mitgliedsunternehmen ein Anschreiben zur Information der Anlagenbetreiber über deren Pflichten und zur Erhebung der initialen Stammdaten betroffener Anlagen erstellt.

Unser Rundschreiben erhalten Sie auf der Geschäftsstelle.

 

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

ARGE-Partner-Liste veröffentlicht

Details
28. Mai 2021

Es ist soweit: wir haben unsere ARGE-Partner-Liste veröffentlicht!

In Zeiten, in denen es für alle Mitgliedsunternehmen immer schwieriger wird, qualifiziertes und zuverlässiges Personal, insbesondere in den technischen Bereichen zu finden, stellt die ARGE-Partner-Liste Unternehmen und Freelancer vor, die die ARGE-Mitgliedsunternehmen bei der Führung von Netzprojekten in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser, Breitband, Tiefbau und Hochbau unterstützen können. Alle Unternehmen in diesem Netzwerk haben sich verpflichtet, ihre Leistungen zu folgenden ARGE-Sonderkonditionen anzubieten:

 

      1.  Zahlungsziele
            30 Werktage

       2.  Skonto
             3 % Skonto auf alle Leistungen

       3.  Pauschaler Nachlass
            10 % für jegliches Abrechnungsverfahren (HOAI, Std.-Sätze/allg. gültige Preislisten)

       4.  Verzicht auf Fahrtkosten
             Keine Fahrtkosten für Aufträge im Umkreis von 50 km

       5.  Haftung nach gesetzlichen Bestimmungen
            Ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften

Die vollständige ARGE-Partner-Liste finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

ARGE-Partner-Liste

  1. Ergebnis der Festlegung Kostenprüfung Gas durch die LRegB BW
  2. Studie Mustererlösmöglichkeiten PV-Projekte (Freiflächenanlagen)
  3. Stellungnahme zum Festlegungsverfahren der LRegB BW Kostenprüfung Gas
  4. Rückforderungen von Gaskonzessionsabgaben durch die Goldgas GmbH

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