Veranstaltungen ArgEnergie

Umsetzung-E-Rechnungspflicht

Seit dem 01.01.2025 besteht grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Ab dem 01.01.2027 müssen von allen Unternehmen ab einem Umsatz von 800 TEUR im Inland-B2B-Bereich E-Rechnungen verpflichtend ausgestellt werden. Zum 01.01.2028 trifft diese Pflicht schließlich alle Unter-nehmen, unabhängig von deren Umsatz.

Referent:
Kanzlei Becker Büttner Held

Veranstaltungsort:
virtueller Konferenzraum

Datum und Uhrzeit:
23.03.2026
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Investition:
350 EUR (Netto) pro Teilnehmer bei einer Mitgliedschaft im ARGEnergie e.V. 
250 EUR (netto) ab dem 2. Teilnehmer bei einer Mitgliedschaft im ARGEnergie e.V.

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