Hinweis zur Meldung der selbstverbrauchten Strommengen zur Begrenzung der gesetzlichen Netz-Umlagen/Strommengen 2019

Anfang 2019 hatten wir Sie zuletzt über die Veränderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016 und KWKG 2017) und dessen Auswirkungen auf die reduzierten Umlagesätze informiert. Inzwischen sind die Übergangsfristen des KWKG 2017 ausgelaufen, sodass wir Sie vorsorglich nochmals zu der neuen Rechtslage informieren und mit dem beigefügten Meldeformular bei der Erfüllung Ihrer Meldepflicht unterstützen wollen.

Die Informationen zur Rechtslage sowie das Meldeformular erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.