Der große Zuwachs an Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Zubau von PV-Anlagen, stellt Netzbetreiber vor große Herausforderungen. Netzkapazitäten sind zunehmend ausgeschöpft. In letzter Zeit erreichten uns vor diesem Hintergrund vermehrt Anfragen von Mitgliedsunternehmen, insbesondere aus dem Netz der N-ERGIE, die von ihren vorgelagerten Netzbetreibern aufgefordert werden, neue Anlagen pauschal einem bestimmten Netzverknüpfungspunkt zuzuweisen.

 

Wir haben die Rechtslage zwischen vor- und nachgelagertem Netzbetreiber im Zusammenhang mit neuen Netzanschlussbegehren daher von Becker Büttner Held prüfen lassen.