Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg. Ursprünglich in 2013 in Kraft getreten, wurde es im letzten Jahr umfassend weiterentwickelt und novelliert. Seit dem 24.10.2020 ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes nun in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Treibhausausstoß in Baden-Württemberg bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Dies hat tiefgreifende Folgen für Energie- und Wärmeversorger.

In einem Schreiben an unsere Mitgliedsunternehmen informierten wir über die Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes BW auf die Energie- und Wärmeversorger.