Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Die Energiepreise in Europa erreichen weiter neue Höchststände. Obwohl in Folge der Coronapandemie und unterbrochenen Lieferketten schon von einem hohen Plateau startend, sorgt der Einmarsch Russlands in der Ukraine für weitere Unsicherheiten und einen erneut starken Anstieg. Besonders beim Gas macht sich Russlands Rolle als bedeutendster Gaslieferant Europas bemerkbar.

Die jüngsten Entwicklungen stellen nicht nur die Energiewirtschaft, sondern auch alle anderen Wirtschaftszweige vor bedeutende Herausforderungen. Dies bedeutet ein erhöhtes Insolvenzrisiko für viele Firmen und private Verbraucher. Für Energielieferanten steigt hiermit das Ausfallrisiko von Forderungen für Energielieferungen.

Ein besonderes Risiko stellen hierbei Insolvenzanfechtungen dar, über welche im Falle einer Insolvenz Zahlungen eines Kunden an den Versorger bis zu 10 Jahre im Nachhinein angefochten und rückgefordert werden können. Hierbei kann es behilflich sein, mithilfe von Bargeschäften das Risiko einer solchen Insolvenzanfechtung zu senken.

Vor diesem Hintergrund haben wir ein Informationsschreiben zum Bargeschäft anfertigen lassen, welches wir unseren Mitgliedern in unserem Rundschreiben 33-2022 zukommen ließen.

Das Rundschreiben sowie das Infoblatt erhalten Sie auf der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.