Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Mit den Beschlüssen vom 12. Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur die für den Zeitraum der 4. Regulierungsperiode geltenden Eigenkapitalzinssätze (EK-Zinssätze) festgelegt. Am 27. Oktober 2021 wurden die Beschlüsse im Amtsblatt der BNetzA veröffentlicht, sodass die Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Entscheidungen der BNetzA mit diesem Tag begonnen hat. Die BNetzA hat dabei die EK-Zinssätze einheitlich für alle Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen in Höhe von 5,07 % (Neuanlagen) sowie in Höhe von 3,51 % (Altanlagen) festgesetzt. Gegenüber den im Zeitraum der 3. Regulierungsperiode geltenden Zinssätzen ergibt sich eine weitere, erhebliche Absenkung.

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