Seit 2023 ist die EU Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) in Kraft und muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine „bürokratiearme“ Umsetzung vereinbart. Grundsätzlich muss das deutsche Gesetz bis Juni 2026 stehen. Daher wurde der Referentenentwurf zunächst zum Jahresbeginn, schließlich an Ostern erwartet. Bis heute ist allerdings noch kein Entwurf verfügbar.
Grundsätzlich entfaltet die ETRL auch nach dem Fristablauf am 07. Juni 2026 keine unmittelbare Wirkung für private Arbeitgeber, sie bleibt daher zunächst Auslegungs- und Prüfungsmaßstab, zum Beispiel für Gerichte. Für öffentliche Arbeitgeber gilt die Richtlinie dagegen unmittelbar.