Einige unserer Mitgliedsunternehmen erhalten derzeit (informelle) Ankündigungen vom Regierungspräsidium Freiburg über eine energieaufsichtliche Überprüfung nach § 49 EnWG.
Wir haben die Zulässigkeit einer solchen Prüfung von BBH juristisch untersuchen lassen. Dabei kommen die Rechtsanwälte zum Schluss, dass die Prüfung in der vom Regierungspräsidium angekündigten Form wohl nicht zulässig ist.
Unsere Mitgliedsunternehmen haben die ausführliche Stellungnahme von BBH per Rundschreiben enthalten. Ebenso wurde ein Musterschreiben von BBH erstellt, welches für Ihre Antwort an das Regierungspräsidium Freiburg verwendet werden kann.