Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

In den vergangenen Jahren haben wir Ihnen bereits den ARGE DV e.V. Fristenkalender für die Marktkommunikation Strom und Gas zur Verfügung gestellt.

Damit Sie auch im Jahr 2022 regelmäßig und zuverlässig über sämtliche einzuhaltende Termine im Rahmen der Marktkommunikation informiert werden, bietet der ARGE DV e.V. auch in diesem Jahr wieder einen elektronischen Fristenkalender an, den Sie als Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. ebenfalls nutzen dürfen. Den Kalender erhielten alle unsere Mitglieder im Anhang des Rundschreibens 116-2021.

Herzlichen Dank an unseren Schwesternverband!

Der Fristenkalender des ARGE DV e.V. zeichnet sich besonders durch seine aussagekräftige und detaillierte Gestaltung aus:

  • Ausführliche Beschreibung der Fristen
  • Akteure werden in den Terminen zu den Fristen explizit benannt
  • Bezug zu den einzelnen Liefermonaten in den einzuhaltenden Fristen
  • Termine zu Fristen kommen nur an Werktagen laut BDEW-Kalender vor
    (z.B. M+2M-10WT-1KT)
  • Link zu den aktuell geltenden Vorschriften in jedem Termin

Den Fristenkalender erhalten Mitglieder des ARGEnergie e.V. auf der Geschäftsstelle.