Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Die Errichtung eines Nah- oder Fernwärmenetzes stellt für Gemeinden eine in der Regel kosteninten-sive Investition dar, die sich erst nach einem längeren Zeitraum amortisiert. Es bedarf einer zentralen Wärmeerzeugungsanlage (zumeist eines BHKW und eines Reserve- und Spitzenlastkessels) sowie eines Leitungsnetzes, über welches die angeschlossenen Letztverbraucher versorgt werden können. Die Errichtung von Nah- oder Fernwärmenetzen ist für die Gemeinde häufig nur vertretbar, wenn die angeschlossenen Letztverbraucher verpflichtet werden können, ihren Wärmebedarf langfristig und ausschließlich mit Fernwärme zu decken.

Auf Wunsch eines unserer Mitgliedsunternehmen haben wir daher die Frage prüfen lassen, welche Gestaltungsmöglichkeiten betroffenen Gemeinden zur Verfügung stehen, um Nah- oder Fernwärme-netze als exklusive Wärmequelle rechtlich zu verankern. Das Prüfungsergebnis der Kanzlei BBH erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.

Nähere Informationen und Handlungsoptionen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.