Ab dem 06.06.2025 ist die BNetzA-Festlegung zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) umzusetzen. Der LFW24 birgt einige fachliche und organisatorische Herausforderungen. Zu den praktischen Auswirkungen der Festlegung gehört unter anderem, dass die rückwirkende Meldung von Ein- oder Auszügen nicht mehr möglich sein wird.

Wir gehen davon aus, dass diese Änderung vor allem für Hausverwaltungen große Auswirkungen hat bzw. dass diese Ihre Prozesse grundlegend umstellen müssen.