Wie Ihnen bekannt ist, war ursprünglich vorgesehen, dass die Preisbremsen zum 31.12.2023 auslaufen, mit der Aufnahme einer Verlängerungsoption quasi als Versicherung gegen steigende Energiepreise. Nun hat der Bundestag einer Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende März 2024 zugestimmt.
Die Verlängerung macht auch Änderungen der Preisbremsengesetze erforderlich, sodass sich hieraus regulatorische Neuerungen für die Versorger ergeben werden. Damit stellen sich zahlreiche und leider auch kurzfristige Umsetzungsfragen für Versorger, etwa wie im Rahmen der Verlängerung mit der Endabrechnung umzugehen ist oder welche Informationspflichten und Fristen auf diese zukommen. Zudem stehen regelmäßig mit Jahresende die Jahresverbrauchsabrechnungen an, sodass sich auch Fragen der (End-)Abrechnung der Preisbremsen stellen (z.B. Welche Kundengruppen sind betroffen? Welche Preisbestandteile werden berücksichtigt?).
Referent:
Experten, BBH
Veranstaltungsort:
Microsoft Teams
Datum:
07.12.2023
Uhrzeit:
09:30 - 11:30 Uhr
Investition: